Erbringung von Bürodienstleistungen zur Unterstützung des Projekts IPCC 2024 für das LZPD NRW bei verwaltungs- und allgemeinen (Sekretariats-) Aufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Bürodienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 2019220-24014
Fax: +49 2019220-110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Bürodienstleistungen zur Unterstützung des Projekts IPCC 2024 für das LZPD NRW bei verwaltungs- und allgemeinen (Sekretariats-) Aufgaben
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Bürodienstleistungen zur Unterstützung des Projekts IPCC 2024 für das LZPD NRW bei verwaltungs- und allgemeinen (Sekretariats-) Aufgaben.
Erbringung von Bürodienstleistungen zur Unterstützung des Projekts IPCC 2024 für das LZPD NRW 47059 Duisburg
Auftraggeberin ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 50.000 Beschäftigten wahr.
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Die Fußball-Europameisterschaft der Herren findet vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 in Deutschland statt. Dabei werden aus allen 24 am Turnier teilnehmenden Ländern Polizeidelegationen entsandt, welche die Fußballanhängerinnen und Fußballanhänger der Teilnehmerstaaten für die Dauer des Turniers zu den Spielorten (u.a. Berlin, Dortmund, München) begleiten werden.
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Des Weiteren wird für den Zeitraum 27. Mai 2024 bis 19. Juli 2024 an einem Standort des LAFP NRW in Neuss ein internationales Lagezentrum der Polizei, das IPCC 2024 (International Police Cooperation Center 2024), eingerichtet.
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Zur Organisation der Unterbringung der o.g. Personengruppen und des IPCC 2024 wurde bei der Auftraggeberin ein entsprechendes Projekt ("IPCC 2024") gegründet. Dieses Projekt benötigt Unterstützung bei dem (kaufmännischen) Büromanagement.
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Der Auftragnehmer soll ab dem 1. Juni 2023 Unterstützungsleistungen im Rahmen allgemeiner Büro- und Verwaltungstätigkeiten erbringen, Büromanagement-Aufgaben für das IPCC 2024 übernehmen und voraussichtlich ab Ende 2023 die Organisation der Unterbringung von Polizeikräften im Rahmen der Fußball Europameisterschaft übernehmen.
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Die Leistungserbringung erfolgt am Standort des LZPD in Duisburg (Schifferstraße 10 und /oder 52, 47059 Duisburg) und voraussichtlich ab dem 1. April 2024 am Standort des IPCC in Neuss. Es stehen jeweils Büroräume zur Verfügung. Die Tätigkeiten können nicht Remote erbracht werden.
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Zu den Unterstützungsleistungen für Bürotätigkeiten gehören die folgenden Tätigkeiten:
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- Allgemeine Sekretariatsaufgaben (Telefonate führen, Protokolle schreiben, Terminvereinbarung und Organisation und ggf. weitere Nachbereitung von Terminen),
- Administrative Unterstützung der Geschäftsführung des Projektes,
- Erstellung und Pflege von Datendateien (z.B. Excel, Word-Tabellen) für verschiedene Tätigkeiten,
- Vorbereitung von Präsentationen,
- Aufarbeitung von Massendaten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin,
- Aktenpflege und Buchhaltung,
- Erstellung von Protokollen für Besprechungen mit verschiedenen Besprechungsgegenständen,
- Informationsweitergabe / Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen bei der Auftraggeberin,
- Diverse Arbeiten mit verschiedenen Office-Programmen u.a. mit Outlook,
- Bearbeitung und Versendung von Vorlagen und Serienbriefen.
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Aufgrund der Ergebnisse einer vorangegangenen Markterkundung geht die Auftraggeberin davon aus, dass bis zu 6 Bürokräfte benötigt werden könnten und ggf. - insb. für die Organisation der Unterbringung von Polizeikräften - eine Aufstockung des vom Auftragnehmer einzusetzenden Personals von ca. 4 weiteren Bürokräften notwendig sein könnte. Der Personalaufwand kann je nach Projektverlauf schwanken, sodass seitens des Auftragnehmers ein ausreichendes Personalkontingent und eine entsprechende Flexibilität erforderlich ist. Für den Zeitraum vom 27. Mai 2024 - 19. Juli 2024 werden zudem Leistungen auch am Wochenende und an Feiertagen erforderlich sein. Ab dem 31. Juli 2024 werden schätzungsweise weniger Bürokräfte zur Abwicklung des Projektes benötigt. Es handelt sich dabei insgesamt um eine unverbindliche Schätzung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Erbringung eines konkreten Leistungsumfangs oder auf den Einsatz einer bestimmten Mindestanzahl von Bürokräften für die Dauer der Vertragslaufzeit.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftraggeberseitig kann eine einmalige Verlängerungsoption um 1 bis maximal 5 Monate in Anspruch genommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen. Es wird auf § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) verwiesen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1) im Einzelnen erforderlich:
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- Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden;
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- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
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- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das beigefügte Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Sachschäden, 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für reine Vermögensschäden und 0,25 Mio. EUR für Schlüsselverlust jeweils pro Versicherungsfall oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Die vorgenannten Mindest-Deckungssummen müssen pro Jahr jeweils mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) und über den Umsatz im Bereich "Einsatz von Bürokräften" jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Ein Mindestgesamtumsatz von 2 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Erreichbarkeit im Notfall, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
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- Es sind mindestens 3 unterschiedliche Unternehmens-Referenzen über (a.) Leistungen des (kaufmännischen) Büromanagements, (b.) mit einem Mindestauftragswert von 200.000 EUR (netto), (c.) bei dem mindestens zwei Bürokräfte eingesetzt wurden, (d.) mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr, (e.) innerhalb der letzten 3 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII "Unternehmens-Referenzen (kaufmännisches) Büromanagement" zu verwenden.
Alle genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
Das einzusetzende Personal muss sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Geheimschutz der Auftraggeberin unterziehen. Dazu ist eine entsprechende Einwilligungserklärung zu leisten. Das zugehörige Formular wird nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" ("VS-NfD") gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen ("VSA NRW") erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie die von ihm in die Erfüllung eingeschalteten Dritten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu belehren. Ihnen ist die Anlage V zur VSA - Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD - (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Anlage V zur VSA Bund - Behandlung von VS-NfD) auszuhändigen und zu erläutern. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bei Nichteinhaltung der Vorschriften der VSA NRW die vertraglichen und strafrechtlichen Konsequenzen (insb. der Hinweis auf § 353 b StGB) bekannt zu geben.
Die Aushändigung des o.g. Merkblattes und die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen ist vor dem Einsatz der namentlich zu benennenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Auftragnehmer schriftlich nachzuweisen. Alternativ kann die Belehrung zum Umgang mit Verschlusssachen, Aushändigung des o.g. Merkblattes und eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durch die Auftraggeberin erfolgen. Der Auftragnehmer muss sich mit der o.g. Regelung und der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einverstanden erklären.
Pro Kalenderjahr (01.01. eines Jahres bis 31.12. eines Jahres) ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die von ihm in diesem Jahr erbrachten und zu erbringenden Leistungen auf maximal 800.000,- EUR (brutto) beschränkt ("jährliche Vergütungsobergrenze"). Sollte sich abzeichnen, dass die jährliche Vergütungsobergrenze voraussichtlich überschritten wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber die drohende Überschreitung rechtzeitig im Vorfeld anzuzeigen. Die Vornahme weiterer Unterstützungsleistungen, die zu einer Überschreitung der jährlichen Vergütungsobergrenze führen würde, bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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4. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Formulare I und IV, also Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit", aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister und Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG".
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (Formular VII und / oder Formular VIII) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt, mit Ausnahme der Formulare I und IV, auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt, mit Ausnahme der Formulare I und IV, von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DKTW
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
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