Bauleistungen für den Neubau, Umbau und Sanierung der Gartetalschule in 37130 Gleichen OT Kerstlingerode Referenznummer der Bekanntmachung: 23-030 G Vorinformation
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldstr. 7
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5592-501-0
Fax: +49 5592-501-47
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gleichen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gleichen.de
Postanschrift: Waldstr. 7
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5592-50166
Fax: +49 5592-50147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gleichen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gleichen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen für den Neubau, Umbau und Sanierung der Gartetalschule in 37130 Gleichen OT Kerstlingerode
Bauleistungen für den Neubau, Umbau und Sanierung der Gartetalschule in Kerstlingerode
die Baumaßnahme besteht aus 2 Bauabschnitten:
Die Schule verbleibt während der Maßahme im laufenden Betrieb. Da für die Bauzeit bis auf die Stellung von WC-Anlagen in Containern kein Ersatzbau zur Verfügung steht, erfolgt die Umsetzung der Maßnahme in zwei zeitlich aufeinander folgenden Bauabschnitten, so dass jeweils ein Abschnitt für den Weiterbetrieb der Schule genutzt werden kann.
BAX1 für den 1. Bauabschnitt:
In diesem Abschnitt erfolgt die Sanierung des Bauteils "A" mit Teilabbruch des Daches sowie die Abbrucharbeiten des Bauteils "B". Hiernach erfolgt der Neubau (Anbau) des Bauteils BA X1.Der Schulbetrieb wird im zunächst im Bestand verbleibenden Bauteil "C" weitergeführt, der für diese zwischenzeitlich begrenzte provisorische Nutzung ensprechend ertüchtigt wird.
So sind auf der Süd-Westeite des Bauteils C die Aufstellung von geschlechter-getrennten Toilettencointainern sowie die Stellung eines Treppenturmes zur Sicherung des zweiten Rettungsweges aus dem 2. Obergeschoss geplant, um den Schulbetrieb für die Dauer der Maßnahme BA X1 zu gewährleisten. Für den Bauabschnitt BA X1 ist eine Bauzeit von rd. 12 Monaten geplant.
Hiernach Umzug der Schule vom Provisorium in das fertig gestellte Bauteil BAX1 und Bauteil "A"
Neubau (Anbau) des Riegels über 3 Ebenen, Ebene-1, Ebene 00, Ebene +1
Gebäudegröße /Flächenausdehnung im EG (Teilfläche BAX1) ca. 450 m²
BAX2 für den 2. Bauabschnitt:
Nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wird der Bauteil BAX1 durch die Schule in Betrieb genommen, dies erfolgt voraussichtlich in den Sommerferien 2024. Die WC- und Lager-Container werden ebenfalls umgesetzt, um den Schulbetrieb im BAX1 zu gewährleisten. Als 2. Hauptmaßnahme erfolgt die Schadstoffsanierung und anschließend der Abbruch des Bauteils "C" sowie Neubau des 2. Abschnittes - hier mit BA X2 bezeichnet. Für den Bauabschnitt BA X2 ist eine Bauzeit von rd. 12 Monaten geplant.
Neubau (Anbau) des Riegels über 3 Ebenen, Ebene-1, Ebene 00, Ebene +1
Gebäudegröße /Flächenausdehnung im EG (Teilfläche BAX2) ca. 430 m²
Bauleistungen für den Neubau, Umbau und Sanierung der Gartetalschule Kerstlingerode
Gartetalschule Zur Gartetalschule 3 37130 Gleichen OT Kerstlingerode
Der Auftraggeber beabsichtigt, nachfolgende Gewerke wie folgt in das 80 %-20 %-Kontingent des § 3 Abs. 9 der Vergabeverordnung (VgV) zu unterteilen:
80 %-Kontingent und damit "europaweite Beschaffung":
- 012 - Rohbauarbeiten,
- 021 - Dachdichtungsarbeiten o. Gründach
- 026 - Fenster, Außentüren
- 027 - Tischlerarbeiten -Innentüren-
- 030 - Raffstore/Rolladen
- 031 - Metallbauarbeiten+Verglasungsarbeiten
- 034 - Maler- u. Lackierarbeiten
- 036 - Bodenbelagsarbeiten
- 037 - Wärme-Dämm-Verbund-System
- 038 - vorgehängte hinterlüftete Fassaden
- 039 - Trockenbau
- 040 - Sanitär+Heizung
- 041 - Lüftung + Heiz-Kühldecken +MSR
- 052 - Elektroarbeiten
- 080 - Aussenanlagen -Freiflächen-
20 %-Kontingent und damit "nationale Beschaffung":
- 001 - Gerüstbauarbeiten,
- 002 - Gerüstbauarbeiten -Fluchttreppenturm-,
- 004 - Stellung Lager + WC-Container,
- 014 - Betonwerkstein
- 017 - Stahlbau-/Schlosserarbeiten,
- 023 - Putz- u. Stuckarbeiten,
- 024 - Fliesen- u. Plattenarbeiten
- 025 - Estricharbeiten
- 029 - Beschlagsarbeiten -Schließanlage-
- 033 - Baureinigung
- 050 - Blitzschutz- Erdungsanlage
- 069 - Aufzug
- 084 - Abbrucharbeiten+Altlasten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke
Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke
Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDJDZAA
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.