TNW_TWP_Stadt Ellwangen (Jagst) - Generalsanierung Grundschule und Halle Rindelbach in Ellwangen - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 35/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstraße 4
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ellwangen.de/buerger/startseite
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_TWP_Stadt Ellwangen (Jagst) - Generalsanierung Grundschule und Halle Rindelbach in Ellwangen - Tragwerksplanung
Die Stadt Ellwangen plant die Generalsanierung (inkl. Teilabbruch und Erweiterungsbau) der Schulgebäude sowie der Kübelesbuckhalle in Rindelbach.
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Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besonderen Leistungen des Nachweises zum konstruktiven Brandschutz (Feuerwiderstandsdauer) sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle. Als weitere Besondere Leistung wird optional die Betonsanierung / Betoninstandsetzung beauftragt.
Grundschule Ellwangen-Rindelbach Kübelesbuck 23 73479 Ellwangen (Jagst) - OT Rindelbach Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gebäude der Schule Rindelbach und der Kübelesbuckhalle sollen umfassend saniert werden. Bestandteil der Aufgabe sind dabei folgende Gebäude:
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- Grundschulgebäude (GS) inkl. Musiksaal, Bj. 1960
- ehemaliges Hauptschulgebäude (HS), Bj. 1967
- Kübelesbuckhalle (KBH), Bj. 1967, Umbau und Erweiterung 2003
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In den vergangenen Jahrzehnten wurden verschiedene punktuelle Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt. Die Schwerpunkte der jetzt anstehenden Generalsanierung liegen nach derzeitigem Kenntnisstand auf folgenden Maßnahmen:
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Schulgebäude
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- Modernisierung Heizungsanlage (Zentrale untergebracht in HS, Versorgung aller drei Gebäude)
- Erneuerung Nahwärmeleitung zwischen HS und GS
- Ertüchtigung Elektroinstallation HS
- Aufbau EDV-Netz
- Ertüchtigung Trinkwassernetz GS + HS
- Teilaustausch Fenster (z.B. Flure GS, Musiksaal, Teilbereiche HS)
- Sanierung Dachabdichtung HS
- Errichtung einer PV-Anlage HS
- Einbau Durchsage- und Hausalarmierungsanlage GS + HS
- Verbesserung der Gebäudehülle in Teilbereichen GS, gesamt HS
- Einhausung bisher von außen zugänglicher Schüler WCs
- Sanierung Lehrer WCs
- Verbesserung vorbeugender Brandschutz
- Anpassung Schulhof/Außenanlage
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Kübelesbuckhalle
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- Nahwärmeversorgung aus der Schule
- Ertüchtigung Trinkwassernetz
- Sanierung Dusch- und Umkleideräume
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung Sportboden
- Teilaustausch Prallwände
- Ertüchtigung Elektroinstallation
- Nachrüstung Durchsage- und Hausalarmierungsanlage
- Verbesserung vorbeugender Brandschutz
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Darüber hinaus sind die Gebäude dem künftigen Raumbedarf anzupassen. Dieser Raumbedarf der Schule stellt sich wie folgt dar:
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- 13-15 Klassenräume, 2-3 Differenzierungsräume, 1 Multifunktionsraum für Grund- und Konrad-Biesalski-Schule zusammen (bei der Konrad-Biesalski-Schule, die einen Teil der Räume in der Schule Rindelbach nutzt, handelt es sich um ein staatlich anerkanntes Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung).
- Gemeinsame Verwaltungsräume wie Lehrerzimmer und Sekretariat für beide Schulen
- Ganztagsräume wie Mensa und Verteilerküche.
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Da das vollständige Raumprogramm voraussichtlich nicht im vorhandenen Gebäudebestand unter-gebracht werden kann, ist von einem Erweiterungsbau auszugehen.
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Für das Flurstück 379/3, auf dem sich die Gebäude der Schule und die Halle befinden, gibt es keinen Bebauungsplan. Das Grundstück ist demnach baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) einzustufen.
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Die Baumaßnahme soll über mehrere Bauabschnitte umgesetzt werden. Interimsgebäude sollen dabei nach Möglichkeit durch sinnvolle Bauabschnittsbildung vermieden werden. Sollten während der Bauzeit dennoch kleinere Interimsgebäude notwendig werden, sollen diese für eine spätere Wiederverwendung an einen neuen, endgültigen Standort auf dem Baugrundstück versetzt wer-den können.
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Die Beauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen findet im August 2023 statt, unmittelbar im Anschluss soll mit der Planung begonnen werden. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung muss bis Dezember 2024 abgeschlossen sein, der Zuschussantrag für die Fördermittel wird im Januar 2025 gestellt. Im ersten Halbjahr 2025 soll die Ausführungsplanung und Ausschreibung stattfinden, sodass im Herbst 2025 mit dem Bau begonnen werden kann. Aufgrund der abschnittsweisen Bearbeitung wird mit einer Bauzeit von 3 bis 5 Jahren gerechnet.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme dürften bei grob knapp 13 Mio. EUR brutto (KG 200-700) liegen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine erste, äußerst grobe Schätzung. Die tatsächlichen Kosten sind auch von der konkreten Planung abhängig. Für die Vergleichbarkeit der Angebote wird jedoch von den Kosten der beiliegenden Kostenschätzung ausgegangen.
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Den Vergabeunterlagen sind ferner Bestandspläne, Fotos sowie Raumflächen beigefügt.
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Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besonderen Leistungen des Nachweises zum konstruktiven Brandschutz (Feuerwiderstandsdauer) sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle. Als weitere Besondere Leistung wird optional die Betonsanierung / Betoninstandsetzung beauftragt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung: 10 %)
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (Wichtung: 10 %)
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5 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 2 Ingenieure/-innen)
3 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 2 Ingenieure/-innen)
1 Punkt: ab 2 Ingenieuren/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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MINDESTKRITERIUM: (aktuell) 1 Ingenieur/in mit Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises oder vergleichbare Berufszulassung (Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises entscheidend) mit mind. 10-jähriger Berufserfahrung
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) (Wichtung: 80 %)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
-- Gebäude ab Honorarzone III (sehr gut vergleichbar)
-- Weitgespannte Decken (sehr gut vergleichbar)
-- Sanierung / Umbau sowie Erweiterungsbau in einem Projekt (sehr gut vergleichbar)
-- Sanierung / Umbau ALTERNATIV Neubau (gut vergleichbar)
-- Erfahrung mit Betonsanierung/Betoninstandsetzung (sehr gut vergleichbar)
-- Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 75 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 10 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6
Stufe 4: nur Besondere Leistungen
Die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS und Technische Ausrüstung - ELT werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung ist ca. 2028 - 2030
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern Pläne, Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Fotos und eine Kostenschätzung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweis gem. § 18 Abs. 3 LBOVVO
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 6 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2017 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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a.) Auftraggeber,
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b.) Art der Aufgabenstellung:
-- Gebäude ab Honorarzone III
-- Weitgespannte Decken
-- Sanierung / Umbau sowie Erweiterungsbau in einem Projekt
-- Sanierung / Umbau ALTERNATIV Neubau
-- Erfahrung mit Betonsanierung/Betoninstandsetzung
-- Bauen im lfd. Betrieb
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c.) den erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten)
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d.) Größenordnung des Projekts:
Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 10 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein
Mindestkriterium:
(aktuell) 1 Ingenieur/in mit Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises oder vergleichbare Berufszulassung (Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises entscheidend) mit mind. 10-jähriger Berufserfahrung
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2017 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO); Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und über
die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Baden-Württemberg (Ingenieurkammergesetz - IngKammG BW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6NZP
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.