Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI 2021 für Ersatzneubau und Neubau des techn. Hochwasserschutzes als Objektschutz für die Orte Argenstein und Roth Referenznummer der Bekanntmachung: Lahndeiche/2021/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Bahnhofstraße 31
Ort: Weimar (Lahn)
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hauptamt
E-Mail:
Telefon: +49 6421/974010
Fax: +49 6421/77404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI 2021 für Ersatzneubau und Neubau des techn. Hochwasserschutzes als Objektschutz für die Orte Argenstein und Roth
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI 2021 für Ersatzneubau und Neubau des techn. Hochwasserschutzes als Objektschutz für die Orte Argenstein und Roth
Orte Argentein und Roth
35096 Weimar (Lahn)
Für den Bereich der Lahn in der Gemeinde Weimar (Lahn) sind in den Maßnahmenplanungen des RP Gießen für die Hochwasserbrennpunkte HW 18 (Argenstein) und HW 17 (Roth) die allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes und die für notwendig erachteten Maßnahmen beschrieben. Bei den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes werden für beide Ortsteile unter anderem die Ertüchtigung der vorhandenen Schutzbauwerke als notwendig genannt.
Hieraus ergibt sich die sachliche und fachliche Notwendigkeit, den technischen Hochwasserschutz für die Ortsteile Argenstein und Roth neu zu planen und Hochwasserschutzdeiche im Ersatzneubau und Neubau zu planen. In einem Antrags- und Genehmigungsverfahren auf Landeszuschüsse sind die Planungen durch die entsprechenden Behörden zu genehmigen und anschließend umzusetzen.
In einer Voruntersuchung durch das Büro Best Ingenieure GmbH, Lahnau wurden die vorhandenen Deichanlagen um die Ortslagen Argenstein und Roth, sowie in der Feldlage zwischen den beiden Ortschaften und zwischen den Gewässern Lahn und Par-Allna, mit einer Länge von ca. 6 km auf den Bestandszustand überprüft.
Als Resultat ergeben sich hieraus grundsätzlich Erdbaumaßnahmen für die Erneuerung der vorhandenen Dämme mit Verbreiterung und Erhöhung zur Einhaltung eines regelwerkkonformen Hochwasserschutzes. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen ist daher unerlässlich, was ein formelles Planfeststellungsverfahren erfordert.
Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Erneuerung der Deichanlagen nördlich, östlich und südlich der Ortslage Argenstein mit entsprechender Erhöhung, die Erneuerung der vorhandenen Schutzwand unterhalb der Mühle in Argentein auf rund 200 m Länge und die Erneuerung der Deichanlagen der Ortslage Roth.
Westlich der Ortslage des Ortes Argenstein ist die Notwendigkeit eines Neubaus eines technischen Hochwasserschutzes als Objektschutz auf einer Länge von ca. 1,1 km zu untersuchen und gegebenenfalls regelkonform zu planen.
Als Planungsziel wurde seitens der Gemeindevertretung beschlossen, das Schutzziel für den Hochwasserschutz in den Ortsteilen Argenstein und Roth auf ein zehnjähriges Hochwasserereignis (HQ 10) mit einem Sicherheitszuschlag von 0,5 m in der Höhe der Hochwasserdeiche bzw. der vorzusehenden Schutzmaßnahmen festzulegen.
Neben der reinen Objektplanung für Ingenieurbauwerke erwartet der Auftraggeber, dass die Planung der Deichverteidigung, sowie die Einbeziehung vorhandener Bestandsanlagen (z. B. Zäune oder Ähnliches) in die Planung integriert oder geeignete Ersatzmaßnahmen geplant werden, die durch die Wasserbehörde genehmigungsfähig sind.
Zudem werden Beratung und Unterstützung bei den Fragestellungen der gegebenenfalls notwendig werdenden Umweltverträglichkeitsprüfung, der Eingriffs- und Ausgleichsplanung, der Planung eines Retentionsraumausgleiches und der Planung der Auf-, Über- und Abfahrten von den Deichanlagen als Besondere Leistung erwartet.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses erwartet der Auftraggeber die Einrichtung und den Betrieb einer Internetplattform oder eines adäquaten öffentlich zugänglichen Mediums in dem regelmäßig über die aktuellen Planungen berichtet wird und diese allgemeinverständlich erläutert werden.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphase 1 bis 3 (bis zum Abschluss der Entwurfsplanung) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Die Übertragung weiterer Leistungsstufen ist vorgesehen. Nach Bestätigung der Entwurfsplanung und mit Bestätigung der Förderung ist die Fortführung des Vorhabens in Leistungsabschnitten beabsichtigt, die Fortführung unterliegt den Bestimmungen der Abrufoption des Ingenieurvertags.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1-3 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphase 4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 5-9 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Lph. 1-4, techn. Hochwasserschutz, Argenstein und Roth
Postanschrift: Hauptstraße 1b
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2246921132
Fax: +49 2246921187
Internet-Adresse: www.gewecke-und-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.