Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
Postanschrift: Markt 3
Ort: Anklam
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3971/835213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anklam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E95192674
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hansestadt Anklam sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Wohngebiet Südstadt“ im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

17389 Anklam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.

Der Sanierungsträger soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Eine genaue Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben ist derzeit noch nicht möglich, da die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Gewährung von Fördermitteln abhängt. Eine Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen sowie eine Karte des Gebiets sind als Anlagen 1 und 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.

Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen:

- Vorbereitung und Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sowie der Einzelmaßnahmen und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten

- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulicher Planungen

- Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

- Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem. § 160 BauGB

- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB

- Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte

- Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Gesamtmaßnahme

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept 1.1. besondere Anforderungen an das Maßnahmengebiet 40% 1.2. Sicherstellung der Förderfähigkeit der Maßnahme 35 % 1.3 Umsetzung Gesamtmaßnahme 25 % / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 35 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 101
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit ist auf die Dauer der Gesamtmaßnahme begrenzt. Sie endet frühestens zum 31.12.2031, jedoch nicht vor Abschluss der Gesamtabrechnung (förderrechtlich und haushalterisch).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es wird anhand der geeigneten Referenzen eine Rangfolge der Teilnahmeanträge erstellt. Die (mindestens drei, maximal fünf) Bewerber mit der höchsten Punktzahl (insgesamt max. 9 Punkte) werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.

2. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.

Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Die Bewerbung ist in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der übersandte Teilnahmeantrag zu verwenden.

- Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er vor Abgabe einer Bewerbung unverzüglich und ausschließlich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen und Aufklärung zu erbitten.

- Bewerber, die sich im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

- Beabsichtigen mehrere Bewerber sich als Bewerbergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Erklärung der beteiligten Bewerber zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizulegen.

- Mehrfachbewerbungen jeglicher Art, auch unterschiedliche Niederlassungen eines Büros werden nicht zugelassen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-5885164
Fax: +49 385-5884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gern. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:

Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2023