KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Lüftungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: KIZ 004-LUE-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 28
Ort: Grafing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Grafing b.München Technisches Bauamt - Frau Magdon
E-Mail:
Telefon: +49 80927034111
Fax: +49 809270337
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grafing.de
Abschnitt II: Gegenstand
KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Lüftungsanlage
Leistungen für den Einbau von Lüftungsanlagen im Rahmen der Neubaumaßnahme eines Kinderzentrums mit 2 Kindergarten-, 2 Kinderkrippen- und 2 Kinderhortgruppen sowie ein Jugendtreff.
85567 Grafing b.München
Lüftungsanlage:
1 Kompaktlüftungsgerät für Gruppe 1+2 (EG), Hort 2 (OG) – 4000m³/h
1 Kompaktlüftungsgerät für Mehrzweckraum (EG), Hort 1 (OG) – 1840m³/h
1 Kompaktlüftungsgerät für Gruppe 3+4 (EG), Nebenräume (EG) – 2640m³/h
1 Ein-Rohr-Lüftungsgerät für Chaxter-Bereich – 210m³/h
300 m² Lüftungskanäle
510 m² Lüftungskanalformstücke
230 lfm Wickelfalzrohr DN 100 bis DN 315
1 Brandschutzklappen, rund DN 160
15 Brandschutzklappen, eckig
88 lfm Schlitzauslass
1 St. Textilschlauch
2 St. Drallauslass
9 St. Lüftungsgitter / Wetterschutzgitter
5 St. Dachhauben
MSR Technik in den Geräten integriert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KIZ - Neubau Kinderzentrum am Stadion Lüftungsanlage
Postanschrift: Goldberg 8
Ort: Grafing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 809281980
Fax: +49 8092819850
Internet-Adresse: https://www.palagmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762847
Fax: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/