Verpflegung von Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung der Stadt Ebersbach Referenznummer der Bekanntmachung: SEBERSBACH-2023-00001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Ebersbach an der Fils
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ebersbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung von Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung der Stadt Ebersbach
Verpflegung von Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung der Stadt Ebersbach
Stadtverwaltung Ebersbach
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
Die Stadt Ebersbach möchte die Lieferung von portionierfertiger warmen Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Schatzkiste, die KreativKita "Die Kunstwerker", das Raichberg Schulzentrum, die Grundschule Marktschule, Hardtschule Ebersbach und Hardtschule SBBZ, die Grundschule Roßwälden und die Grundschule Bünzwangen an einen Dienstleister vergeben.
Zielsetzung ist es, einen für die Auftraggeberin geeigneten Auftragnehmer der Verpflegungsbranche zu finden, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein zeitgemäßer und zuverlässiger Vertragspartner ist.
Es ist durch den Auftragnehmer an allen Verpflegungstagen eine Mittagsverpflegung für die Kinder auch bei geringerer Teilnehmeranzahl in gleichwertigem Umfang zu erbringen.
Gesamt geschätzte Essenteilnehmer Mittagessen pro Jahr: 46.410
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
sechs (6) Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird, auf eine maximale Vertragslaufzeit von insgesamt vier (4) Jahren. Spätestens nach zwei (2) maliger Verlängerung erfolgt eine Neuausschreibung.
Gesamtlaufzeit 24 Monate plus zwei (2) mal zwölf (12) Monate optionale Verlängerung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
> Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
>Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäf VHB 124 LD)
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. VHB 124 LD
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. VHB 124 LD
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. VHB 124 LD
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
.
Es sind mit dem Angebot einzureichen:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.§§ 123, 124 GWB. (VHB 124 LD)
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg - LTMG
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: