Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Wittmund Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-LKW

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wittmund
Nationale Identifikationsnummer: 2021/S 087-226612
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-wittmund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Wittmund

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-LKW
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i.S.v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (weiße Flecken – Los 1), den unterversorgten Schulen (Los 2) sowie den

unterversorgten Gewerbegebieten (Los 3) im Landkreis Wittmund

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
32412000 Kommunikationsnetz
32421000 Netzverkabelung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist es, die unterversorgten weißen Flecken mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie

die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01),beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015 mit vorläufigen Förderbescheid vom 26.2.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem erhielt der Konzessionsgeber einen (vorläufigen) Zuwendungsbescheid vom 20.7.2020 des Landes Niedersachsen gemäß „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen“ (RL Giganetzausbau NI). Es sollen 4271 Adressen mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
32412000 Kommunikationsnetz
32421000 Netzverkabelung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Schulstandorte mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie

die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag gemäß des Sonderaufrufes vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid datiert vom 22.2.2021. Ebenfalls wurde ein Antrag auf eine komplementäre Förderung bei dem Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) gestellt. Es sollen 11 Schulstandorte mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Tagen: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
32421000 Netzverkabelung
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Schulstandorte mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie

die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag gemäß des Sonderaufrufes vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid datiert vom 22.2.2021. Ebenfalls wurde ein Antrag auf eine komplementäre Förderung bei dem Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) gestellt. Es sollen 5 Gewerbegebiete mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Tagen: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-226612

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: epcan GmbH
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 3
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EWE Tel GmbH
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Entgegen der Angaben zu Los 2 in Ziff. V) erfolgte die Teilaufhebung des Loses 2 gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KonzVgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: k.A.
Ort: k.A.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GBW einschlägig ist. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Vorgaben der KonzVgV. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens (Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten.

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023

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