Planung und Ausführung der Verkehrslenkung unter Tage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1563
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Ausführung der Verkehrslenkung unter Tage
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH plant, errichtet und betreibt Endlager für radioaktive Abfälle.
Die Schachtanlage Konrad wird derzeit zu einem Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet.
Untertägig wird zwischen Füllort (Schachtförderanlage) und den Einlagerungskammern eine Einlagerungstransportstrecke errichtet.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verkehrs der Abfallgebinde in der Phase der Einlagerung ist ein System zur Verkehrslenkung notwendig.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer vollständigen Anlage zur Verkehrslenkung unter Tage,
einschl. Zuarbeit zur Erstellung von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren sowie Dokumentation.
Die Grundlage für die Planung bildet ein bereits durch den AG ausgearbeitetes herstellerneutrales Grobkonzept.
Dieses Grobkonzept ergibt sich aus den technischen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben denen die Verkehrslenkung unter Tage unterliegt.
Auf dieser Basis wurde eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt, die die teilnehmenden Bieter mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Teilnahmewettbewerb erhalten.
Das herstellerneutrale Grobkonzept soll im Vergabeverfahren in eine herstellerspezifische Konzeptplanung weiterentwickelt werden.
Die Leistungen des AN umfassen schließlich die betriebsfertige Lieferung, Montage, Inbetriebnahme mit Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals sowie die Dokumentation.
Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH plant, errichtet und betreibt Endlager für radioaktive Abfälle.
Die Schachtanlage Konrad wird derzeit zu einem Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet.
Untertägig wird zwischen Füllort (Schachtförderanlage) und den Einlagerungskammern eine Einlagerungstransportstrecke errichtet.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verkehrs der Abfallgebinde in der Phase der Einlagerung ist ein System zur Verkehrslenkung notwendig.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer vollständigen Anlage zur Verkehrslenkung unter Tage,
einschl. Zuarbeit zur Erstellung von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren sowie Dokumentation.
Die Grundlage für die Planung bildet ein bereits durch den AG ausgearbeitetes herstellerneutrales Grobkonzept.
Dieses Grobkonzept ergibt sich aus den technischen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben denen die Verkehrslenkung unter Tage unterliegt.
Auf dieser Basis wurde eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt, die die teilnehmenden Bieter mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Teilnahmewettbewerb erhalten.
Das herstellerneutrale Grobkonzept soll im Vergabeverfahren in eine herstellerspezifische Konzeptplanung weiterentwickelt werden.
Die Leistungen des AN umfassen schließlich die betriebsfertige Lieferung, Montage, Inbetriebnahme mit Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals sowie die Dokumentation.
grundsätzlich Erfüllung aller geforderten Mindestanforderungen gem. Bewerbungsformular und zusätzlich zur Auswahl der 3 bestgeeigneten Bewerber folgende Kriterien:
- höchster Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren
- Erfahrung im Genehmigungsrecht (Planfeststellungsverfahren) insbesondere in Verbindung mit der Erstellung von atom-
/strahlenschutzrechtlichen Vorprüf- und Genehmigungsunterlagen
- untertägige Montagetätigkeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt (gem. Formblatt 124)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem.
Formblatt 124)
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. Formblatt 124)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124)
- Erfahrungen mit der Durchführung von Leistungen im Bereich der Entwicklung und des Baus von Verkehrslenkungssystemen (mind. 1 Referenz aus den letzten 10 Jahren)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. Formblatt 236)
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (gem. Formblatt 233)
- Qualitätssicherung: Der Bewerber muss über ein durch unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers zu auditieren, um die
Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN
ISO 9001 zu beurteilen
Qualitätssicherung: Der Bewerber muss über ein durch unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers zu auditieren, um die
Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN
ISO 9001 zu beurteilen
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren
Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3
AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.