Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 233693-2004/2005/2006/2007
Fax: +49 23369312531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschaffung einer Drehleiter für den Ennepe-Ruhr-Kreis DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 mit verkehrssicherer Lagerung der beigestellten Beladung nebst Wartungs- und Servicepaket sowie Garantieleistung.
Ennepe-Ruhr-Kreis
58332 Schwelm
Beschaffung einer Drehleiter für den Ennepe-Ruhr-Kreis DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 mit verkehrssicherer Lagerung der beigestellten Beladung nebst Wartungs- und Servicepaket sowie Garantieleistung.
Aus wirtschaftlichen Aspekten ist ein Angebot nicht nur über ein Neufahrzeug, sondern auch über ein Vorführfahrzeug oder Gebrauchtdrehleiter zulässig. Die angebotenen Drehleiterfahrzeuge/Drehleitern dürfen höchstens eine Laufleistung von 20.000 km und max. 500 Betriebsstunden aufweisen. Sie dürfen zudem nicht älter als Baujahr 2018 sein.
Die maximale Lieferzeit für das Fahrzeug ab Zuschlag liegt bei 24 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU-EN des Bieters/ der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. bei Eignungsleihe (bei Unterauftragsvergabe spätestens vor Vertragsschluss)
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
- Mind. fünf Referenzen (als Eigenerklärung) über vergleichbare Fahrzeuge aus den letzten 3 Jahren (Zeitraum ab 2020) unter Angabe des Baujahres, des Standortes, sowie des Ansprechpartners/der Ansprechstelle des Kunden und Kontaktinformation.
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5) ist dem Angebot beizufügen.
Die maximale Lieferzeit für das Fahrzeug ab Zuschlag liegt bei 24 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.