Lokale Aktionsgruppe 3L in Lippe e. V. - Regionalmanagement der LEADER-Region 3L in Lippe - Vergabe Unterstützungsleistung für das Regionalmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 111-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://3l-in-lippe.de/
Postanschrift: Theaterstraße 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 511220074-51
Fax: +49 511220074-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lokale Aktionsgruppe 3L in Lippe e. V. - Regionalmanagement der LEADER-Region 3L in Lippe - Vergabe Unterstützungsleistung für das Regionalmanagement
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung der Regionalmanagerin mit weiteren Aufgaben zur Durchführung des Regionalmanagements im Umfang einer halben Stelle.
Es handelt sich um einen Arbeitsumfang von rd. 825 Produktivarbeitsstunden pro Jahr.
Vom Leistungsumfang umfasst sind:
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Regionalen Entwicklungsstrategie
- Beratung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungstätigkeit
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage (Stellenbeschreibung Dienstleistungsbüro) zu entnehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung der Regionalmanagerin mit weiteren Aufgaben zur Durchführung des Regionalmanagements im Umfang einer halben Stelle.
Es handelt sich um einen Arbeitsumfang von rd. 825 Produktivarbeitsstunden pro Jahr.
Vom Leistungsumfang umfasst sind:
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Regionalen Entwicklungsstrategie
- Beratung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungstätigkeit
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage (Stellenbeschreibung Dienstleistungsbüro) zu entnehmen.
Die Stadt Lage, die Alte Hansestadt Lemgo sowie die Gemeinde Leopoldshöhe haben sich bereits 2014 erfolgreich zu dem Regionalverbund 3L in Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam die Attraktivität des ländlichen Raums für die Menschen zu stärken und die Lebensqualität zu erhöhen. In der Region 3L in Lippe wurden seitdem 23 LEADER-Projekte gefördert. Das zur Verfügung gestellte Gesamtbudget für die Projekte wurde nahezu vollständig ausgeschöpft. Außerdem konnten weitere Fördermittel aus dem Regionalbudget in Höhe von gut 465.000 Euro eingeworben und an 69 Kleinprojekte weitergeleitet werden. Die Region ist auf vielen Ebenen zusammengewachsen. LEADER wird in der Öffentlichkeit sehr positiv wahrgenommen.
Der Regionalverbund 3L in Lippe ist 2022 erneut als LEADER-Region für die EU-Förderperiode 2023-2027 anerkannt worden. Es stehen damit weitere 2,7 Millionen Euro Fördermittel für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zur Verfügung.
An die Erfolge und die Ergebnisse der vergangenen Förderperiode soll nun angeknüpft werden.
Die Grundlage für die erneute Anerkennung als LEADER-Region bildet die fortgeschriebene Regionale Entwicklungsstrategie. Weiter Informationen zur LEADER-Region "3L-in-Lippe" finden Sie unter
Die Regionale Entwicklungsstrategie baut zum einen auf der Strategie und den Erfahrungen der Förderphase 2014-2020 auf. Auch nach vielen erfolgreichen Projekten sollen in einigen Entwicklungsbereichen wichtige Handlungsfelder weiter vertieft werden, um sich den großen Themen und Veränderungen der Gesellschaft zu stellen sowie Lebensqualität und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle zu gewährleisten. Grundlage für strategische Anknüpfungspunkte bieten die über LEADER bislang schon geförderten Konzepte und Studien der alten Förderphase.
Zum anderen stellt das Erreichen der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele mit damit einhergehenden Veränderungen in vielen Lebensbereichen den ländlichen Raum vor neue enorme Herausforderungen. Diese können nur mit lokal angepassten Maßnahmen und in Kooperation mit den Menschen und Institutionen gelöst werden. In der neuen Förderphase soll deshalb vor allem die Resilienz der Region gefördert werden, indem gemeinsam mit allen Einwohner*innen die Lebensqualität und Daseinsvorsorge erhalten, der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt, lokale Wirtschaft und Arbeit unterstützt sowie die Umwelt zukunftsfähig entwickelt werden.
Der vorgeschriebene Umfang für das Regionalmanagement ist bereits in der laufenden Förderperiode mit einer Personalstelle (Geschäftsführerin und Regionalmanagerin vor Ort) sowie einem Dienstleistungsbüro zur Unterstützung der Regionalmanagerin besetzt worden.
Für die neue Förderperiode soll diese kombinierte Besetzung des Regionalmanagements fortgeführt werden. Neben der einen Personalstelle in Vollzeit soll für die verbleibende halbe Stelle ein Büro zur Unterstützung des Regionalmanagements vor Ort mit den weiteren Aufgaben beauftragt werden.
Die Beauftragung eines Dienstleistungsbüros soll zum 01.07.2023 erfolgen.
Die Erteilung des Zuschlages steht unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Förderung des Regionalmanagements.
Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2028 geschlossen. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 6 Monate, mithin bis zum 30.06.2029.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschafts- fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Landesmitteln im Rahmen von LEADER gefördert.
Die Erteilung des Zuschlages steht unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Förderung des Regionalmanagements.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen.
1. Persönliche Lage des Bieters
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 0,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022(vorläufig)).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Regionalmanagement) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Fachkräfte
b) sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung ländlicher Räume nach den Grundsätzen integrierter Entwicklung betreffen. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Projektbeschreibung mit Darstellung der Tätigkeit (Gebietsanalyse, Moderation, Management Monitoring, Evaluation)
- Art der Förderung (LEADER, Zuwendung ILE-Region etc.)
- Projektzeitraum
- Auftragsvolumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6KPG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-4111691
Fax: +49 251-4112165
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.