Beschaffung von Verkaufsgeräten für Fahrkarten in Linienbussen mit integrierter ITCS-Funktionalität

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Aarstraße 133 A
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Prochaska
E-Mail:
Telefon: +49 61287400021
Fax: +49 61287400061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.r-t-v.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Lokale Nahverkehrsorganisation
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Verkaufsgeräten für Fahrkarten in Linienbussen mit integrierter ITCS-Funktionalität

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Verkaufsgeräten für Fahrkarten in Linienbussen mit integrierter ITCS-Funktionalität

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden Verkaufsgeräte für Fahrkarten als Ergänzung zu einem bestehenden System. Das System vereint RBL/ITCS und Busdrucker in einem modularen System und ist abgestimmt auf das bestehende Hintergrundsystem (Software). Die Beschaffung umfasst 200 Geräte inkl. Ersatzgeräten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die RTV betreibt seit über 10 Jahren auf den Bussen des Verkehrsgebiets 200 Fahrscheinverkaufsgeräte mit zugehörigem Hintergrundsystem. Hard- und Software sind technisch veraltet, erfüllen nicht die aktuellen technischen Anforderungen und können nicht aktualisiert werden. Diese Hardware soll ersetzt werden durch technisch aktuelle Verkaufsgeräte, die in ein ebenfalls technisch aktuelles, bestehendes parallel betriebenes modulares Fahrkartenverkaufssystem (Verkaufsgeräte und Hintergrundsystem) integriert werden können. Dies soll ohne die Notwendigkeit von Schnittstellen erfolgen. Das bestehende System würde damit um 200 Drucker erweitert. Ziel ist ein einheitliches Gesamtsystem aus Hard- und Software. Die Mitarbeiter der RTV sind bereits auf die Software geschult, die Prozesse der RTV sind auf diese abgestimmt. Eine vollständige Neubeschaffung des Gesamtsystems aus Hard- und Software wäre unverhältnismäßig. Die Ersatzbeschaffung der technisch veralteten Fahrscheinverkaufsgeräte erfüllt den Bedarf der RTV und ermöglicht die Weiternutzung vorhandener Hardware sowie des Hintergrundsystems. Ein anderer Anbieter hat keine Anbindung an das Hintergrundsystem, da dessen Kommunikationsschnittstellen nicht offen liegen. Zur Beibehaltung des Hintergrundsystems einschließlich der auf dieses abgestimmten Prozesse ist die Beschaffung beim Anbieter der bereits vorhandenen, weiterverwendbaren Teile der Hardware erforderlich. Diese erfolgt in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der Auftrag kann nur von der tim-IT GmbH erbracht werden, da nur dieser die Schnittstellen des Hintergrundsystems bekannt sind und nur diese die bestehende Hardware um die gleichen und zu diesen kompatiblen Komponenten ohne Einsatz von Schnittstellen erweitern kann. Eine vernünftige Alternative gemäß § 14 Abs. 6 VgV besteht nicht, da als Alternative nur eine Komplettbeschaffung der Hardware mit dem Hintergrundsystem und der Neuaufsetzung der damit verbundenen Prozesse einschließlich der Schulung der Mitarbeiter verbunden wäre. Dies wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: tim-IT GmbH
Postanschrift: An der Ziegelei 17a
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 800 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023

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