Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzzeug LF 20 KatS für die Gemeinde Döhlau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Döhlau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Döhlau - Herr Markus Gold
E-Mail:
Telefon: +49 92869542023
Fax: +49 92869542030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.doehlau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzzeug LF 20 KatS für die Gemeinde Döhlau
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzzeug LF 20 KatS für die Gemeinde Döhlau gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-2 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Gemeinde Döhlau
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzzeug LF 20 KatS für die Gemeinde Döhlau gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-2 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis, bereits unter 2023/S 011-027127 am 16.01.2023 ausgeschrieben; die Ausschreibung wird wiederholt, da kein wertbares Angebot angegangen war.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Döhlau - Elektronische Vergabe über aumass.de
Elektronischer Tresor - Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837