Eichsfeld Klinikum gGmbH - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld in Heilbad Heiligenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/953
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Kloster 7
Ort: Niederorschel
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37355
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eichsfeld-klinikum.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Frank Meininger | RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eichsfeld Klinikum gGmbH - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld in Heilbad Heiligenstadt
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind die Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5 für den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld sowie der unter Ziffer II.2.4) genannten Peripheriegebäude in Heilbad Heiligenstadt.
37355 Niederorschel
Die Eichsfeld Klinikum gGmbH plant den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld in Heiligenstadt inkl. einer Gesamt-Campus-Planung mit folgenden Peripheriegebäuden:
- Ärztehaus / MVZ
- Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
- Anbindung / Straße
- Vorbehaltsfläche Parkhaus
- Schule
- Vorbehaltsfläche Forschungszentrum
Für die Realisierung des Vorhabens schreibt die Eichsfeld Klinikum gGmbH aktuell die erforderlichen Generalplanungsleistungen in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Zu-dem soll ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die erforderlichen Projektsteuerungsleistungen durchgeführt werden.
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind daher die Leistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5 für den Neubau des Zentralklinikums Eichsfeld sowie der o.g. Peripheriegebäude in Heilbad Heiligenstadt.
Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 bis 2 beauftragt werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Das Bauvolumen für die vorgesehenen Maßnahmen (KG 200-700) beträgt ca. EUR 200 Mio. brutto.
Die Projektsteuerungsleistungen sollen voraussichtlich am 18. September 2023 beginnen. Die Fertigstellung des Zentralklinikums Eichsfeld ist bis Ende 2028 vorgesehen. Die Projektsteuerungsleistungen sind voraussichtlich bis Ende 2029 abzuschließen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenz und ggf. Auswahlreferenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit die Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Neben der Mindestreferenz nach Ziffer 4.2.2 wird im Rahmen der Auswahlentscheidung noch eine weitere Referenz (sog. Auswahlreferenz) bewertet. Diese muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen für die Entwicklung von mindestens drei Peripheriegebäuden zu einem Klinik(teil)neubauvorhaben (bspw. Ärztehaus / MVZ, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Parkhaus, Personalwohnheim, Schule, Vorbehaltsfläche Forschungszentrum) in einem Klinikcampus für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungen müssen in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erbracht worden sein.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Auswahlreferenz ist keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie kann jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. Mindestreferenz
Bewertet wird die Gebäudeart nach folgender Maßgabe:
Vergleichbares Gesundheitszentrum: 0 Punkte
Klinikgebäude: 3 Punkte
Bewertet wird die Aktualität der Inbetriebnahme und Abnahme nach folgender Maßgabe:
vor 30. Juni 2020: 0 Punkte
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021: 1 Punkt
ab 30 Juni 2021: 3 Punkte
2. Auswahlreferenz
Bewertet wird, ob der Bewerber eine entsprechende Auswahlreferenz mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt hat, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Liegt eine zulässige Auswahlreferenz vor, erhält der Bewerber zusätzlich 3 Punkte.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 9 Punkte (max. 6 Punkte bei der Mindestreferenz; max. 3 Punkte bei der Auswahlreferenz) erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Projektsteuerungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022).
(2) Angabe von Referenzen
Zu (2) Referenzen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 1 bis 5 nach AHO für den (Teil-)Neubau eines Klinikgebäudes oder eines vergleichbaren Gesundheitszentrums für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 60 Mio. netto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Projektstufen nach AHO,
- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme),
- Herstellkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6SA6
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: eimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland