Lieferung von Mittagsverpflegung an städtische Schulen und Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 29/5153/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 17
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5021-87453
Fax: +49 502187284
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagsverpflegung an städtische Schulen und Kindertagesstätten
Die Stadt Nienburg/Weser ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Niedersachsen mit mehr als 30.000 Einwohnern. Die Stadt ist Schulträgerin mehrerer Schulen und Kindertagesstätten (gemeinsam: Einrichtungen) und möchte in diesem EU-weiten Vergabeverfahren einen oder mehrere Auftraggeber für den in drei Lose (Grundschulen, weiterführende Schulen und Kindertagesstätten) aufgeteilten Auftrag über die Mittagsverpflegung in den Unterlagen aufgeführten Einrichtungen auswählen.
Los 1 - Grundschulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt erwartet die Lieferung einer qualitativ hochwertigen, gesunden und altersgerechten Mittagsverpflegung mit ausreichenden und an der Zielgruppe orientierten Lebensmittelmengen und -zusammensetzungen. Der Auftragnehmer soll sich insbesondere dazu verpflichten, die Anforderungen der beiliegenden Leistungsbeschreibungen (für jedes Los) und die darin genannten Standards zu erfüllen.
Das Mittagessen muss fristgerecht an die jeweiligen Einrichtungen geliefert werden und wird anschließend durch städtisches Personal ausgegeben. Die Räumlichkeiten in den Einrichtungen sind dabei für das „Cook-and-Hold“-Verfahren vorbereitet; in diesem Vergabeverfahren können aber auch andere Verfahren angeboten werden, sofern die vorhandenen Räumlichkeiten in den Einrichtungen für das angebotene Alternativverfahren geeignet sind, mit diesem Verfahren keine Mehr- oder Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden sind und die in den Vergabeunterlagen genannten qualitativen Anforderungen erfüllt werden.
Der Vertrag (für jedes Los) beginnt am 01.08.2023 zu laufen und läuft zunächst bis zum 31.07.2026 (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer gekündigt wird.
Los 2 - weiterführende Schulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt erwartet die Lieferung einer qualitativ hochwertigen, gesunden und altersgerechten Mittagsverpflegung mit ausreichenden und an der Zielgruppe orientierten Lebensmittelmengen und -zusammensetzungen. Der Auftragnehmer soll sich insbesondere dazu verpflichten, die Anforderungen der beiliegenden Leistungsbeschreibungen (für jedes Los) und die darin genannten Standards zu erfüllen.
Das Mittagessen muss fristgerecht an die jeweiligen Einrichtungen geliefert werden und wird anschließend durch städtisches Personal ausgegeben. Die Räumlichkeiten in den Einrichtungen sind dabei für das „Cook-and-Hold“-Verfahren vorbereitet; in diesem Vergabeverfahren können aber auch andere Verfahren angeboten werden, sofern die vorhandenen Räumlichkeiten in den Einrichtungen für das angebotene Alternativverfahren geeignet sind, mit diesem Verfahren keine Mehr- oder Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden sind und die in den Vergabeunterlagen genannten qualitativen Anforderungen erfüllt werden.
Der Vertrag (für jedes Los) beginnt am 01.08.2023 zu laufen und läuft zunächst bis zum 31.07.2026 (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer gekündigt wird.
Los 3 - Kindertagesstätten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt erwartet die Lieferung einer qualitativ hochwertigen, gesunden und altersgerechten Mittagsverpflegung mit ausreichenden und an der Zielgruppe orientierten Lebensmittelmengen und -zusammensetzungen. Der Auftragnehmer soll sich insbesondere dazu verpflichten, die Anforderungen der beiliegenden Leistungsbeschreibungen (für jedes Los) und die darin genannten Standards zu erfüllen.
Das Mittagessen muss fristgerecht an die jeweiligen Einrichtungen geliefert werden und wird anschließend durch städtisches Personal ausgegeben. Die Räumlichkeiten in den Einrichtungen sind dabei für das „Cook-and-Hold“-Verfahren vorbereitet; in diesem Vergabeverfahren können aber auch andere Verfahren angeboten werden, sofern die vorhandenen Räumlichkeiten in den Einrichtungen für das angebotene Alternativverfahren geeignet sind, mit diesem Verfahren keine Mehr- oder Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden sind und die in den Vergabeunterlagen genannten qualitativen Anforderungen erfüllt werden.
Der Vertrag (für jedes Los) beginnt am 01.08.2023 zu laufen und läuft zunächst bis zum 31.07.2026 (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Handwerksrolle, IHK oder ein vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes und Nachweis der Zulassung nach EU-Hygienerecht (Zulassung nach Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004).
Abschnitt IV: Verfahren
die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.