Stadtwerke Bad Homburg: Externer Dienstleister Aufsicht Seedammbad Referenznummer der Bekanntmachung: 60825-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinmühlstr. 26
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bad-homburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Bad Homburg: Externer Dienstleister Aufsicht Seedammbad
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung des städtischen Personals des Seedammbads bei den im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbetrieb anfallenden Aufgaben, insbesondere bei der Schwimmbadaufsicht.
Bad Homburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung des städtischen Personals des Seedammbads bei den im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbetrieb anfallenden Aufgaben.
Der Auftraggeber betreibt das Seedammbad in Bad Homburg. Hierbei handelt es sich um ein Schwimmbad mit Hallen- und Freibädern sowie Saunabetrieb.
Der Auftraggeber verfügt trotz umfangreicher Bemühungen nicht über ausreichend eigenes Personal, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Seedammbads gewährleisten zu können. Es ist absehbar, dass der Personalbedarf bis zum Beginn der Schwimmbadsaison 2023 nicht durch Einstellungen eigener Mitarbeiter gedeckt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass ungefähr 5 Vollzeitkräfte fehlen werden. Aus diesem Grund soll ergänzend auf einen externen Dienstleister zur Unterstützung des Personals des Auftraggebers zurückgegriffen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt weiterhin, die offenen Stellen langfristig durch eigene Mitarbeiter zu besetzen. Die Bereitstellung externen Personals soll daher flexibel an den Personalbedarf des Auftraggebers angepasst sein, d.h. es kann Veränderungen des Personalschlüssels geben.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6Z6A
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6601
Fax: +49 615112-5816
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.