2. Nachtrag Ernuererung der Hundeplatzbrücke am Goldbach in Harsleben zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Goldbachs (LP 2-8)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Thie 6
Ort: Ilsenburg OT Drübeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): UHV Ilse Holtemme
E-Mail:
Telefon: +49 39452481460
Fax: +49 39452481460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uhv-ilse-holtemme.de/
Abschnitt II: Gegenstand
2. Nachtrag Ernuererung der Hundeplatzbrücke am Goldbach in Harsleben zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Goldbachs (LP 2-8)
Die Hundeplatzbrücke über den Goldbach bei Harsleben ist eine Gewässerquerung in Form eines Kastendurchlasses. An der Auslaufseite befinden sich beidseitig etwa 10m lange Uferwände. Die lichte Höhe des Durchlasses beträgt etwa 1,8m und die lichte Breite etwa 2,3m. Dementsprechend liegt der Abflussquerschnitt bei etwa 4,2m². Unter Berücksichtigung des Freibordes kann die Abflussleistungsfähigkeit mit 6,25m³/s abgeschätzt werden. Die Länge des Durchlasses beläuft sich auf ca. 10m. Die Sohle des Bauwerks sowie im Bereich der Uferwände ist befestigt und der Wasserstand dadurch vergleichsweise niedrig. Das Bauwerk wird aufgrund der befestigten Sohle sowie der flachen Fließtiefe als nicht durchgängig eingestuft. Ziel ist der Herstellung eines ökologisch duchgängigen Brückenbauwerks im SInne der EU WRRL.
Goldbach bei Harsleben
Grundleistungen gem. § 43 HOAI 2021 (LP 2-8)
Grundleistungen gem. § 51 HOAI 2021 (LP 3-6)
Grundleistungen gem. § 47 HOAI 2021 (LP 2-3)
Umweltplanung
ELER Förderprojekte
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es liegt keine Binnenmarktrelevanz vor und der Auftragswert liegt unterhalb des EU Schwellenwerts von 214.000 €.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2. Nachtrag zum Vertrag 6297/1 Erneuerung der Hundepltzabrücke am Goldbach in Harsleben zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Goldbachs (LP 2-8)
Postanschrift: Barienroder Straße 23
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31139
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 512120940
Fax: +49 5121209444
Internet-Adresse: https://www.ipp-consult.de/index.php
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-STraße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.