0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.6010.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Charlottenstr. 10
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210020
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Außenanlagen
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Außenanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Herstellung der Außenanlagen der neuen Notaufnahme der mediusKlinik Nürtingen.
Für die Zufahrt zur neuen Notaufnahme ist eine Rampe aus Asphalt und eine
Vorfahrtsfläche aus Betonpflaster herzustellen. Die Vorfahrtsfläche wird von einer
Stützwand mit Absturzsicherung eingerahmt.
Der neue Eingang der Notaufnahme erhält eine kleine Aufenthaltsfläche. Die Böschung zur Vorfahrt wird hergestellt und Obstbäume und Rasen/ Wiese angesät. Ein anderer Teil der Böschung wird mit verschieden Bodendeckern bepflanzt.
Wichtige Massen:
- 15 lfm Fassadenrinne
- 44 lfm Entwässerungsrinne 150
- 16 lfm Entwässerungsrinne 200
- 240 lfm Kantensteine
- 90 lfm Hochbord Beton 15/30
- 90 m Stützwand, Mauerscheiben Sonderanfertigung
- 30 lfm Absturzsicherung
- 255 m2 Betonpflaster, D 8cm
- 500 m2 Betonpflaster, D 10cm
- 220 m2 Asphaltbelag
- 1780 m2 Bodenbearbeitung
- 12 Stk. Gehölze
- 370 m2 Bodendecker
- 220 m2 Staudenpflanzung
- 535 m2 Rasenansaat
- 650 m2 Wiesenansaat
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.