Neubau eines gemeindlichen Bauhofes mit Sozial- und Lagerräumen in Neuburg am Inn Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 6
Ort: Neuburg a.Inn
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuburg-am-inn.de/
Ort: Hörmannsdorf
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291480
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines gemeindlichen Bauhofes mit Sozial- und Lagerräumen in Neuburg am Inn
Die Gemeinde Neuburg am Inn beabsichtigt die Errichtung eines neuen gemeindlichen Bauhofes mit Sozialräumen und Lagerräumen.
Für das dafür vorgesehene Hanggrundstück mit ca. 1,15 ha wird aktuell ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.
.
Die Anlage soll eine Größe von ca. 2.000 m² BGF umfassen. Die Auftraggeberin legt Wert auf eine innovative Planung mit einem entsprechenden Energiekonzept mit PV-Anlage.
Eventuell könnte eine Hackschnitzelheizung in Betracht gezogen werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Neuburg am Inn beabsichtigt die Errichtung eines neuen gemeindlichen Bauhofes mit Sozialräumen und Lagerräumen.
Für das dafür vorgesehene Hanggrundstück mit ca. 1,15 ha wird aktuell ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.
.
Die Anlage soll eine Größe von ca. 2.000 m² BGF umfassen. Die Auftraggeberin legt Wert auf eine innovative Planung mit einem entsprechenden Energiekonzept mit PV-Anlage.
Eventuell könnte eine Hackschnitzelheizung in Betracht gezogen werden.
.
Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen/Freianlagen
Mit dieser Ausschreibung sollen die Leistungsphasen 1-5 gem. §34 und §39 / §47 HOAI 2021 beauftragt werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungsphasen 6-8 und 9 gem. §34 und §39 / §47 HOAI 2021 in weiteren Stufen zu beauftragen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Ausschlusskriterien:
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Angabe auf dem Bewerberbogen ausreichend)
- Nachweis Beschäftigte (mind. 2 Technische Mitarbeiter inkl. Inhaber)
- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
- Eigenerklärung zum Nachweis der Eignungskriterien (Formblatt 5.0)
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt (Formblatt 2.1.1/2.1.2) auszufüllen
.
Auswahlkriterien:
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 fertiggestellte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
- Nachweis Referenz Neubau gem. §34 HOAI 2021 (mind. LPH 1-4 nach 2015, HZ III) (Formblatt 3.2)
- Nachweis Referenz Neubau Betriebshof mit Sozialräumen und Lagerräumen gem. §34 HOAI 2021 (mind. LPH 1-4 nach 2015, HZ III) (Formblatt 3.2)
- Nachweis Referenz Außenanlagen Betriebshof gem. §39 / §47 HOAI 2021 (mind. LPH 1-4 nach 2015, HZ II) (Formblatt 3.2)
(es erfolgt eine Bewertung entsprechend der beiligenden Beurteilungsmatrix; bei Punktgleichheit entscheidet das Los)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch die Mitgliedsnummer. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ verfügen.
- Berufshaftpflichtversicherung für Gebäudeplanung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und über 1 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagenplanung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
- Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine
entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre; es werden mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte gefordert.
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 fertiggestellte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
- Nachweis Referenz Neubau gem. §34 HOAI 2021 (mind. LPH 1-8 nach 2015, HZ III) (Formblatt 3.2)
- Nachweis Referenz Neubau Betriebshof mit Sozialräumen und Lagerräumen gem. §34 HOAI 2021 (mind. LPH 1-8 nach 2015, HZ III) (Formblatt 3.2)
- Nachweis Referenz Außenanlagen Betriebshof gem. §39 / §47 HOAI 2021 (mind. LPH 1-8 nach 2015, HZ II) (Formblatt 3.2)
- obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2015 beendet wurden.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind als Einzelbewerber, ebenfalls zugelassen sind Bewerbergemeinschaften Architekt / Landschaftsarchitekt.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
- Bewerber-/Bietergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder
juristische Personen gestellt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch bei gleichem Leistungsbild im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
- Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit gleichem Leistungsbild: Gesamtschuldnerische Haftung (Formblatt 2.1.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
.
Auf postalischem Wege oder außerhalb der Plattform 'Deutsche eVergabe' übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der obengenannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
.
Nicht fristgerecht eingegangene, unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsgültig unterschriebene Bewerbungsbögen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Nachforderung folgender Unterlagen und Erklärungen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte. Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Einhaltung von Kosten und Terminen bei ausgeführten Referenzprojekten.
.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gem. §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.