Gemeinde Bissendorf / Neubau der Grundschule Wissingen - Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bissendorf
Postanschrift: Kirchplatz 1
Ort: Bissendorf
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49143
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bissendorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYNDJ7C/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYNDJ7C
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Bissendorf / Neubau der Grundschule Wissingen - Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erwartet werden Entwurfsvorschläge zum Neubau der Grundschule in Wissingen, die als Grundlage für die weitere Planung des Standorts werden sollen.

Die Gemeinde Bissendorf unterhält als Schulträgerin die bestehende Grundschule in Wissingen. In zentraler Ortslage des aufstrebenden Standorts befindet sich der zweizügige Schulbau in Nachbarschaft zur Sporthalle, zwei Sportplätzen und einem Grundstück des Bistums Osnabrück, auf dem sich zurzeit noch die katholische Kirche befindet.

Aufgrund der Schulentwicklungsplanung sowie der baufachlichen Betrachtung der Bestandsbauten ergibt sich die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen zwei- bzw. optional dreizügigen Grundschule. Hierfür ist die angrenzende Freifläche, die sich im Eigentum der Kommune befindet, vorgesehen. Das benachbarte Kirchengrundstück, das zeitnah von der Gemeinde Bissendorf erworben werden wird, soll ebenfalls in die Planung mit einbezogen werden. Entstehen soll - unter Beachtung der 4 Themenbausteine 'Heterogenität beim Lernen', 'Inklusion', 'Ganztag' und 'Digitalisierung' - ein Wohlfühlort für zukunftsorientierte Lernformen. Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme sollen die Freianlagen des gesamten Ensembles der vorgenannten öffentlichen Flächen einer planerischen Betrachtung unterzogen werden. Das Kirchengebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Es wird profaniert und muss nicht erhalten werden. Einige Elemente der jetzigen Kirche (z.B. Steine, Figuren, Turmglocke) sollen als ein Erinnerungsort mit einer Gedenktafel einen Platz auf dem Gelände erhalten. Das Bestandsgebäude der Grundschule soll erhalten bleiben und während der Bauzeit weiter für den Schulbetrieb genutzt werden.

Hinweis 1:

Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.

Hinweis 2:

Die Architektenleistungen werden als Generalplanerleistungen für die Architektur, die Tragwerkslehre, die Fachplanung TA, und diverse Sachverständigenleistungen vergeben werden. Hierzu müssen zur Zuschlagsverhandlung von den Preisträgern entsprechende Teams gebildet und vorgestellt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 6 gesetzte und 9 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).

Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 9 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsformular möglich.

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer das zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht mit den geforderten Anlagen einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen. Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" über den Link https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYNDJ7C .

Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 01.06.2023, 12.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.

Geforderte Nachweise:

- Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),

- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in),

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

- Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Ahrens + Pörtner Architekten GmbH, Hilter am Teutoburger Wald
BÖSS-Architekten GmbH, Bissendorf
Kornhage + Schubert Architektur GmbH, Wallenhorst
Pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück
ReindersArchitekten BDA, Osnabrück
blocher partners gmbH
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)

- Städtebauliche Qualität

- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)

- Erschließung, Funktion und Nutzung

- Qualität der Freianlagen

- Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Erstellung des Erweiterungsbaus

- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung

- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/06/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Gesamtpreissumme beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (inklusive MWst.)

Preisgeld

1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR

2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR

3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR

Anerkennungen (2): [Betrag gelöscht] EUR

Aufwandsentschädigung: [Betrag gelöscht] EUR bt. pro Bietergemeinschaft (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)

Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung. Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Guido Halfter (Bürgermeister Gemeinde Bissendorf) (SP)
Andreas Mons (Vorsitzender Schulausschuss Gemeinde Bissendorf) (SP)
Volker Buch (Fraktion CDU) (SP)
Claus Kanke (Gruppe GRÜNE/UWB) (SP)
Monika Feil (Fraktion FDP) (SP)
Ines Gießelmann (Schulleiterin Grundschule Wissingen) (SP)
Christoph Achterkamp (Architekt) (FP)
Beate Burhoff (Architektin) (FP)
Prof. Dr. Volker Droste (Architekt) (FP)
Klaus Heithoff (Architekt) (FP)
Reiner Thiel (Landschaftsarchitekt) (FP)
Karin Tospann-Knuf (Architektin) (FP)
Thimo Weitemeier (Architekt + Stadtbaurat) (FP)
Ingo Nagel (Gemeinde Bissendorf) (stellv. SP)
Martina Storck (Gemeinde Bissendorf) (stellv. SP)
N.N. (Stellvertreter/in Schulleiterin Grundschule Wissingen) (stellv. SP)
Domink Bodem (Architekt) (stellv. FP)
Gordon Brandenfels (Landschaftsarchitekt) (stellv. FP)
Hanno Garthaus (Stadtplaner) (stellv. FP)
Hermann-Josef Kampmeyer (Katholische Kirchengemeinde) (SB)
N.N. (SV 28 Wissingen) (SB)
Volker Klausing (Ortsvorsteher Wissingen) (SB)
N.N.
N.N.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren

- 02.06.2023: Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung (bei mehr als 9 Bewerbungen)

- bis zum 06.06.2023: Aufforderung zur Benennung Landschaftsarchitekten (Bietergemeinschaft)

- 07.06.2023: Versand Auslobung

- 25. KW 23 Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung

- 36. KW 23 Abgabe Planunterlagen

- 38. KW 23 Abgabe Modelle

41. KW 23 Preisgerichtssitzung, voraussichtlich

§ 47 Abs. 1 bis 4 VgV

1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigkeitsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass die Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.

3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für bewerber- oder Bietergemeinschaften.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNDJ7C

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023

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