Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans und Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/BA/1-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt Peitz
Postanschrift: Schulstraße 6
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3560138-112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.peitz.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans und Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz (Kopie)

Referenznummer der Bekanntmachung: 01/BA/1-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames 2 / 9 Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu

stärken und zu entwickeln.

Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern.

Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren.

Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der

Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt.

Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB.

Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß

§ 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.

Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Hauptort der Ausführung:

Amtsgebiet des Amtes Peitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistungserbringung / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fortschreibung/Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Hauptort der Ausführung:

Amtsgebiet des Amtes Peitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistungserbringung / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 035-101524
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1 und 2
Bezeichnung des Auftrags:

Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans und Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: kollektiv stadtsucht Lucas Opitz & Joachim Faßmann GbR
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YB66BZ8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866179
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zu berücksichtigen ist, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und

ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit

(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023

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