Ausschreibung Telekommunikationssytem, DECT und Alarmserver für das Klinikum Landsberg am Lech – KU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bgm. Dr. -Hartmann-Straße 50
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 89237086-0
Fax: +49 89237086-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-landsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Telekommunikationssytem, DECT und Alarmserver für das Klinikum Landsberg am Lech – KU
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Implementierung einer neuen Telekommunikations- nebst DECT-Anlage, inklusive DECT Endgeräten und IP Endgeräten und ein Alarmserver und eine Ortungslösung sowie die vollständige Implementierung, Workshops und Schulungen beim Auftraggeber.
Das Klinikum Landsberg am Lech ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 218 Betten sowie zwölf teilstationären Schmerztherapieplätzen. Die Einrichtung umfasst die medizinischen Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Kinder- und Jugendmedizin sowie die Belegabteilung HNO. Eine Berufsfachschule für Pflege wird durch das Kommunalunternehmen betrieben. Darüber hinaus ist das Klinikum Träger eines chirurgischen MVZs.
Angrenzend an das Verwaltungsgebäude befindet sich eine psychiatrische Tagesklinik. Im Klinikum selbst befindet sich im 4. und 5. OG eine Fachklinik für Psychiatrie.
Derzeit wird das Klinikum zu einem Gesundheitscampus umgebaut: Ein großer Funktionsneubau samt größerer Notaufnahme, neuem OP-Trakt mit vergrößerter Intensivstation und Mutter-Kind-Zentrum, eine neue Pflegeschule, ein Facharztzentrum samt Apotheke und Gesundheitsamt, ein Pflegeheim, Mitarbeiterwohnungen, ein Parkhaus und vieles mehr sollen dazu errichtet werden.
Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird die Lieferung und Implementierung einer neuen Telekommunikations- nebst DECT-Anlage, inklusive DECT-Endgeräten und IP-Endgeräten, sowie ein Alarmserver und eine Ortungslösung ausgeschrieben. Über die Lieferung hinaus wird eine vollständige Implementierung, Workshops und Schulungen beim Auftraggeber ausgeschrieben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksicht. des einseitigen Optionsrechts des AG ergibt sich eine Vertragslaufzeit von 84 Monaten (Maximalvertragslaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemein. mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemein. sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemein. zwingend ausgeschlossen. Eine Mehrfachbeteiligung von Unternehmen durch parallele Teilnahme am Vergabeverfahren als einzelner Bewerber und / oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und / oder als Unterauftragnehmer ist nicht zulässig;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergem.) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragn.) und Bestätigung, dass auf Verlangen des
Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserkl.(en) für wesentl. Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserkl. des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erf. Mittel dieser Unt.zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentl. Leistungsteile erbringen sollen, entspr. Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung erfolgt ist Verpflicht.erkl. und Nachweis Eignung unmittelbar mit TA einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und jeweils [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderungen).
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Implementierung von Telefonanlagen in öffentlichen Einrichtungen zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020)
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei abgeschlossenen Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung, Anzahl der Krankenhausbetten, Implementierungszeitraum und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 1. Mai 2018 bis einschließlich 30. April 2023 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende inhaltlichen Anforderungen müssen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
• Lieferung einer Telefonanlage nebst DECT und Alarmserver für den klinischen Bereich nebst Implementierung in vorhandene IT-Systemlandschaft und Serviceleistungen,
• Projektumsetzung für mindestens 150 stationäre Krankenhausbetten.
Die maximale Anzahl der einreichbaren Referenzprojekte wird auf acht beschränkt.
(2) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer); sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink zur eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Vergabe- und Verfahrensbedingungen“).
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
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Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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