Neubau Verwaltungsgebäude Marktstraße 1 und 3 im Zuge des Verwaltungsgebäudekonzepts
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktstr. 14
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7021502463 /406
Fax: +49 7021502242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-teck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungsgebäude Marktstraße 1 und 3 im Zuge des Verwaltungsgebäudekonzepts
Die Stadt Kirchheim unter Teck benötigt ein zusätzliches Verwaltungsgebäude in der Innenstadt. Als Standort für den Ergänzungsbau wurde das Areal Marktstraße 1 und 3 (Flst. Nr. 25/2, Teilflächen Flst. 70, 331; 2. Bauabschnitt: Flst. 25/1) festgelegt, weil es sich um den einzigen verfügbaren Standort im Innenstadtbereich handelt, auf dem die benötige Kapazität an Arbeitsplätzen (95 AP) geschaffen werden kann. Der Standort soll zwingend im Innenstadtbereich liegen, um kurze Wege zwischen den verschiedenen Verwaltungsgebäuden zu erhalten, Bürgernähe zu schaffen, den Bürgerservice in der Innenstadt zu ermöglichen und – nicht zuletzt – um zur Erhaltung der Attraktivität und Belebung der Innenstadt beizutragen
Kirchheim unter Teck
Die Stadt hat mit der M1+3 VerwaltungsGbR am 27.11.2020 / 03.12.2020 einen Grundlagenvertrag über die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes abgeschlossen.
Auf dieser Grundlage haben die Vertragspartner bis Mitte 2022 über die Realisierung des Projekts in einem Erbbaurechts-/Mietmodell verhandelt. Trotz Vorliegen vom Gemeinderat am 01.06.2022 beschlossener, beurkundungsreifer und vom Regierungspräsidium genehmigter Vertragsunterlagen konnte das Erbbaurechts-/Mietmodell aus wirtschaftlichen Gründen seitens der M1+3 VerwaltungsGbR nicht umgesetzt werden.
Angesichts der vor allem durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine stark veränderten Marktlage haben die Vertragspartner über eine Realisierung des Verwaltungsgebäudes in einem Generalübernehmermodell verhandelt. Die Vertragspartner haben beschlossen, das Realisierungsmodell zu wechseln und nunmehr ein Modell umzusetzen, bei dem die Stadt die im Eigentum des Unternehmens stehenden Grundstücke erwirbt und das Unternehmen mit der Planung und dem Bau des Verwaltungsgebäudes beauftragt (Generalübernehmer-Modell). Die Finanzierung des Vorhabens im Wege eines Generalübernehmervertrags wurde bereits im Nachtragshaushaltsplan 2023 aufgegriffen und eingeplant. Der Beschluss zur Änderung der Umsetzungsform als Generalübernehmermodell ist die formelle Abrundung dazu. Da die M1+3 VerwaltungsGbR mittlerweile über einen sehr langen Zeitraum in Vorleistung gegangen ist und das Projekt nunmehr möglichst zügig umgesetzt werden soll, ist folgender Ablauf geplant:
Schritt 1:
Die Vertragspartner schließen zeitgleich folgende notariell zu beurkundende Verträge:
a) Den Nachtrag zum Grundlagenvertrag vom 27.11.2020 / 02.12.2020 einschließlich des darin enthaltenen Auftrags über Planungsleistungen.
b) Einen Grundstückskaufvertrag über das im Eigentum der M1+3 VerwaltungsGbR stehende Grundstück Flurstück 25/2, Gemarkung Kirchheim, und die im Eigentum des Unternehmens stehenden Wohnungs- und Teileigentumseinheiten auf dem Grundstück Flurstück 25/1, Gemarkung Kirchheim, sowie die Abtretung der Rechte aus der Erwerbsoption des Unternehmens für die nicht in Eigentum des Unternehmens stehende Wohnungseigentumseinheit.
Schritt 2:
Auf Grundlage der vom Unternehmen gemäß Schritt 1 a) erbrachten Planungsleistungen beabsichtigen die Vertragspartner einen Werkvertrag über die weitere Planung und die schlüsselfertige Herstellung des Verwaltungsgebäudes gegen Bezahlung einer Pauschalvergütung abzuschließen (Generalübernehmerauftrag).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Stadt hat mit der M1+3 VerwaltungsGbR am 27.11.2020 / 03.12.2020 einen
Grundlagenvertrag über die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes abgeschlossen.
Auf dieser Grundlage haben die Vertragspartner bis Mitte 2022 über die Realisierung des
Projekts in einem Erbbaurechts-/Mietmodell verhandelt. Trotz Vorliegen vom Gemeinderat am
01.06.2022 beschlossener, beurkundungsreifer und vom Regierungspräsidium genehmigter
Vertragsunterlagen (Sitzungsvorlage GR/2022/060) konnte das Erbbaurechts-/Mietmodell aus
wirtschaftlichen Gründen seitens der M1+3 VerwaltungsGbR nicht umgesetzt werden.
Angesichts der vor allem durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine stark
veränderten Marktlage haben die Vertragspartner über eine Realisierung des
Verwaltungsgebäudes in einem Generalübernehmermodell verhandelt. Die Vertragspartner
haben beschlossen, das Realisierungsmodell zu wechseln und nunmehr ein Modell
umzusetzen, bei dem die Stadt die im Eigentum des Unternehmens stehenden Grundstücke
erwirbt und das Unternehmen mit der Planung und dem Bau des Verwaltungsgebäudes
beauftragt (Generalübernehmer-Modell). Die Finanzierung des Vorhabens im Wege eines
Generalübernehmervertrags wurde bereits im Nachtragshaushaltsplan 2023 aufgegriffen und
eingeplant. Der Beschluss zur Änderung der Umsetzungsform als Generalübernehmermodell ist
die formelle Abrundung dazu.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Verwaltungsgebäude Marktstraße 1 und 3
Postanschrift: Marktstraße 1
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8370
Fax: +49 721926-3985
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985