Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Tief- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-500.01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nationalpark-Tor Keltenpark
Postanschrift: Trierer Str. 5
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): tribast Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6841/97849-0
Fax: +49 6841/97849-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zweckverband Nationalpark-Tor Keltenpark

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Tief- und Landschaftsbauarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-500.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Zweckverband Nationalpark-Tor Keltenpark beabsichtigt die Gestaltung der Außenanlagen eines neuen Besucherzentrums, welches im Bereich des Keltenparks Nonnweiler als Auftakt zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald entsteht.

Baufeldgröße: ca. 8.500 m²

Höhenunterschiede: bis zu 10,00 m

Die Gestaltung des Umfeldes zwischen ergänzender Bebauung und bewaldeten Flächen bietet einen Aufenthaltsort für vielfältige Aktivitäten. Durch die Kreuzform des Gebäudes entstehen in den unterschiedlichen Winkeln eigenständige Aktivitätsbereiche vom repräsentativen Entrée mit Gastronomie-Terrasse, über einen grünen Hörsaal für Schulklassen, barrierefreie Anbindungen der vorhandenen baulichen Anlagen, bis hin zu funktionalen Betriebshofflächen.

Nach den Abbrucharbeiten und der Herrichtung des Baufeldes sind zur Herstellung der Aufenthaltsbereiche und insbesondere der barrierefreien Anbindung des bestehenden Keltendorfes großflächige Erdmassenauf- und abträge zur Geländemodellierung notwendig. Der Abtransport und die Entsorgung der Erdmassen ist ebenfalls vom AN zu übernehmen.

Abhängig von den jeweiligen Nutzungsanforderungen der einzelnen Flächen sind der Einbau von Asphalt, Natursteinpflaster in ungebundener und gebundener Bauweise im Passe-Verband, wassergebundener Decken, Schotterrasen und vereinzelt Betonsteinpflaster vorgesehen. Des Weiteren werden ausgewählte Bereiche flächig mit Natursteinfindlingen versehen.

Die durch die Herstellung der Aufenthaltsflächen entstehenden Höhensprünge werden mit Natursteinmauern in Bruchstein- bzw. Zyklopenmauerwerk mit Höhen von bis zu 3,00 m abgefangen. Darüber hinaus sind teilweise skulptural anmutende Treppenanlagen aus Betonstein und Sitzstufenanlagen aus Naturstein vorgesehen, die zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen.

Zur Entwässerung und Beleuchtung der Außenanlagen sind die entsprechenden Leitungen zu verlegen und jeweils an Leuchten bzw. Entwässerungseinrichtungen anzuschließen.

Neben dem Einbau der Ausstattungselemente wie z.B. Abfallbehälter, Poller und Fahrradständer und Bänken sind ebenfalls Pflanzarbeiten, vorrangig die Pflanzung von Bäumen und Ansaat von Blumenwiesen vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45111230 Baugrundverfestigungsarbeiten
45233252 Oberbauarbeiten für Straßen
45233253 Oberbauarbeiten für Fußwege
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
45232130 Bau von Regenwasserrohrleitungen
45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
45113000 Baustelleneinrichtung
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen

- Die Erd- und Abbrucharbeiten mit vereinzeltem Abbruch von Betonfundamenten

- Den Abtransport und die Entsorgung von Aushubmassen

- Den großflächigen Erdmassenauf- und Abtrag zur Geländemodellierung

- Die Herstellung von befestigten Flächen aus Asphalt, wassergebundenen Decken, Naturstein in ungebundener und

gebundener Bauweise im wilden Verband

- Den Bau einer Schwergewichtsmauer in Zyklopenmauerwerk

- Den Bau von Trockenmauern in Bruchsteinmauerwerk

- Den Bau von Sitzstufen aus Naturstein

- Den Bau von Treppenanlagen

- Elektro- und Entwässerungsarbeiten

- Den Einbau von Ausstattungselementen

- Das Herstellen von Pflanzflächen: Bäume, Gehölzflächen, Blumenwiesenflächen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-351722
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/5014994
Fax: +49 681/5013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1)

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2)

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3)

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023