Abschluss von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V zur Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten (Open-House-Modell)) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 084-225664
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rollwiesenweg 1
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35039
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V zur Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten (Open-House-Modell))
Das postop. Delir zählt zu den häufigsten Komplikationen bei geriatrischen Patienten und Patientinnen in der stat. Versorgung. Die AOK Hessen möchte mit einem Qualitätsvertrag die Versorgung der adressierten Patientengruppe durch ein umfangreiches Multikomponentenprogramm verbessern. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht eine besondere Betreuung in Form einer Delirbegleitung. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist ein Qualitätsvertrag gem. § 110a SGB V im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Krankenhäusern in Hessen der Abschluss eines Selektivvertrages angeboten. Interessierte Kliniken können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen einreicht.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der "Qualitätsvertrag § 110a SGB V zur Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten" mit Krankenhäusern im Rahmen eines sogenannten "open-house Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Krankenhäusern der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2022. Der späteste Vertragsabschluss ist der 01.07.2023. Die Vertragsdauer beträgt 30 Monate.
An die Krankenhäuser werden für den Abschluss eines Vertrages folgende Anforderungen gestellt:
- Einrichtung gem. § 108 SGB V in Verbindung mit § 109 SGB V in Hessen
- Das Krankenhaus verfügt über eine FA mit einem Schwerpunkt Unfallchirurgie und Orthopädie. Die Fachabteilungen kooperieren mit einer stationären bettenführenden geriatrischen Versorgungseinheit am Standort oder in räumlicher Nähe mit der Notwendigkeit einer räumlichen Verlegung der Patienten im interdisziplinären Behandlungsverlauf
- Für das Krankenhaus liegt ein gültiges Zertifikat als Alterstraumatologisches Zentrum der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) oder der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vor.
- Das Krankenhaus hat im Jahr 2021 eine Mindestfallzahl in Höhe von 200 operativen Eingriffen bei Versicherten der AOK Hessen mit einem Alter ≥ 65 Jahren und einer der folgenden Aufnahmediagnosen (ICD-10-Klassifizierung) erbracht: M16.-; M17.-; S00.- bis S99.-; T84.-
- Mittels Kooperation einer Apotheke kann mind. einmal wöchentlich eine Medikationsvisite durch eine/n behandelnde/n Geriater/in, erforderlichenfalls unter Einbindung einer/eines Apothekers/ einer Apothekerin durchgeführt werden
- Interdiszipl. Team aus Mediziner/innen der Anästhesie, allgemeinchir., orthop. und internistischen Abteilung; Pflegepersonal (mind. dreijährige Ausbildung zu Krankenschwester, Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in); Delirbegleiter/in zur engmaschigen Betreuung der Patientinnen und Patienten; Personal aus den Bereichen der Heilmittel (Logopädie-, Physio- und Ergotherapie). Hierbei gilt, dass Vertretungsregelungen jeweils gewährleistet sind, um den personellen Anforderungen jederzeit gerecht werden zu können.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S. der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz
für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars
wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben unter Pkt. IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" bzw. Pkt. IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7.) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbes. eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 1.00 Euro eingetragen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."