Standorterweiterung KITA Frauenstein, Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 6, 8) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/KIGA-1/L4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 28
Ort: Frauenstein
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frauenstein-erzgebirge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standorterweiterung KITA Frauenstein, Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 6, 8)
Die Stadt Frauenstein beabsichtigt, die im Ort befindliche integrative Kindertagesstätte - am Standort Freiberger Straße 37 - zu erweitern. Im Rahmen der bereits vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung, Stand 2022, wurde geprüft, ob das bestehende Gebäude ertüchtigt werden kann oder es einem Neubau weichen muss. Im Ergebnis der Untersuchung wird nun die Planung der Neubauvariante ausgeschrieben. Die bestehende Kindertageseinrichtung befindet sich seit 1996 in Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Dippoldiswalde e.V. Die Terminplanung sieht eine Planung in 2023 und eine Bauausführung voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200 - 700) einschließlich Interimslösung werden auf rund 3,8 Mio. Euro brutto geschätzt. 1973 bezog der örtliche Kindergarten das noch gegenwärtig genutzte Haus mit Außengelände. In den folgenden Jahren wurde es zweckentsprechend umgebaut und fortlaufend saniert. 1996 übernahm der DRK Kreisverband Dippoldiswalde e.V. als Träger die Kindertagesstätte. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr wuchs in Frauenstein die Nachfrage nach Krippenplätzen. Die Rahmenbedingungen waren im bisherigen Gebäude nicht gegeben, so dass auf dem Gelände eine Kindergrippe neu erbaut und am 22.09.2017 eingeweiht wurde. Dieser Ausschreibung ist eine Mach-barkeitsuntersuchung (Bestandsanalyse/Vorplanung, Stand 2022) vorausgegangen (siehe Anlage A). Die dabei erzielten Planungsergebnisse inkl. Kostenbetrachtungen sind im weiteren Planungs- und Bauablauf zwingend zu berücksichtigen, die weitere Planung ist auf dieser Untersuchung aufzubauen. Vorzusehen ist demnach ein Neubau mit Flächen für Betreuung und Aufenthalt von 60 Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren (Kindergarten). Folgende räumliche Anforderungen sind zu berücksichtigen: 1. Räume für Betreuung (4 Räume à 15 Kinder bei 2,5 m²). 2. Die Eingangsbereiche sind (neu) zu ordnen, erdgeschossige Bauweise wird bevorzugt. Garderoben sind nach Kitabauempfehlung für 60 Kinder vorzusehen. 3. Ruheraum-/Integrationsmöglichkeiten in ruhiger Lage und vollständig barrierearm erschlossen. Die Flächen sind auf 8 Kinder auszurichten. 4. Einbindung des Bestandes und Qualifizierung der vorhandenen Strukturen. 5. Personalaufenthaltsraum für 8 Erzieher.
6. Weitere funktionale Anforderungen ohne Priorisierung: - Kreativraum, ggf. teilbar; - Mehrzweckraum, ggf. nutzbar als Speiseraum; - Ausgabeküche; - Materialraum/ Lagerflächen, auch für Außenaktivitäten; - Schaffung von Sanitärräumen inkl. Außentoiletten; - Hausmeisterwerkstatt. Die Angaben beruhen auf der vorliegenden Kostenschätzung der ARGE Kita Frauenstein vom 29.08.2022. Der vorläufige Kostenrahmen über die Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276 beträgt rund 3,189 Mio. Euro netto. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauorganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet 12/2025. Folgende Terminschiene ist vorzusehen: - Planungsbeginn (Los 1: LP 3, Lose 2-5: LP1): 05/2023; - Fertigstellung LP 3: 10/2023; - Bauzeitfenster: 2024/2025. Bei der Termin- und Bauablaufplanung sind die Fristen für die Vergaben nach VOB/A sowie der Vergabeverordnung ausreichend zu berücksichtigen, dabei sind auch die Prüfläufe des Auftraggebers einzubeziehen.
Frauenstein, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Vergabeverfahren für diese Leistung (Los 4) war zunächst EU-weit als Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV durchgeführt worden (Bekanntmachungs-ID: 3307999, Veröffentlichung bei der EU: 21.12.2022 09:00 Uhr, Veröffentlichung evergabe.de: 19.12.2022). Dieses Verfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Daher jetzt Auftragsvergabe gemäß den §§ 14 Abs. 4 Nr. 1, 17 Abs. 5 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standorterweiterung KITA Frauenstein, Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 6, 8)
Ort: Zschopau
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen