Regionalmanagement für die LEADER-Region Westrich-Glantal in der Programmperiode 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: LAG Westrich-Glantal 01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V.
Postanschrift: Am Neuen Markt 6
Ort: Ramstein-Miesenbach
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66877
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6381424152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westrich-glantal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7606936F-9B10-4C22-91E7-2E3B724C0BC5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
Postanschrift: Trierer Straße 49-51
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6381424152
Fax: +49 638142450152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kusel.de/aktuelles/ausschreibungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7606936F-9B10-4C22-91E7-2E3B724C0BC5
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: AUFTRAGGEBER GEMÄß § 99 NR. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: UMSETZUNG DES LEADER-PROGRAMMS DER EU

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regionalmanagement für die LEADER-Region Westrich-Glantal in der Programmperiode 2023-2027

Referenznummer der Bekanntmachung: LAG Westrich-Glantal 01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V. während der Leader-Programmperiode 2023-2027

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 22 LEADER-Regionen, die den gesamten ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine lokale Aktionsgruppe (LAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der Fördermittel entscheiden.

Die Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel übernimmt in einem ersten Vergabeverfahren im Auftrag der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V die Durchführung der Vergabe der Regionalmanagements für diese ausgewählte LEADER-Region.

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V. übernimmt die Rechtsgeschäfte der Region Westrich-Glantal und ist Auftraggeber des Regionalmanagements. Die LAG Westrich-Glantal e.V wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Roland Palm.

Sie setzt sich aus den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach aus dem Landkreis Kaiserslautern sowie aus der Verbandsgemeinden Oberes Glantal und Kusel-Altenglan aus dem Landkreis Kusel zusammen und erstreckt sich über eine Fläche von 364km². Insgesamt wohnen damit über 120.00. Bürgerinnen und Bürger in unserer Region.

 

Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Praxis- und Umsetzungsorientierung / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Projektreferenzen und Bearbeiter Team / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/08/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistung kann im Sinne der N+2 Regelung bis zu einer möglichen Gesamtvertragslaufzeit von insgesamt zwei Jahren (31.12.2029) verlängert werden und orientiert sich am tatsächlichen Ende der Förderperiode.

 

Diese einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers gilt vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Finanzmittel und wird jeweils bis spätestens 12 Wochen vor Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistung kann im Sinne der N+2 Regelung bis zu einer möglichen Gesamtvertragslaufzeit von insgesamt zwei Jahren (31.12.2029) verlängert werden und orientiert sich am tatsächlichen Ende der Förderperiode.

 

Diese einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers gilt vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Finanzmittel und wird jeweils bis spätestens 12 Wochen vor Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Landes RLP.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:

 

- Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind.

 

- Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist

 

- Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

 

- Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufsregister

 

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ den Vergabeunterlagen beigefügt .

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung " Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" , alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

 

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

 

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

 

Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:

 

- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:

 

- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen

 

- Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderen Unternehmen bedient

 

- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

 

- Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung steht, deren Deckungssumme für Personenschäden 2.500.000 Euro und für Sachschäden/ sonstige Schäden mindestens 1.000.000 Euro pro Schadensfall beträgt. Es ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.

 

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt .

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).

 

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" , alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

 

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

 

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

 

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

 

Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:

 

- Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderliche Arbeitskräfte

 

- Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderen Unternehmen bedient

 

- Um das Leistungsprofil erfüllen zu können, müssen Bieter über Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen in dem Bereich Regionalmanagement von Leader Projekten verfügen.

Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums ist durch den Bieter eine glaubhafte Darstellung von mindestens drei bereits erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) innerhalb der letzten fünf Jahre, die im Zusammenhang mit nachfolgenden Themenbereichen standen, zu erbringen:

 

• Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) / Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

• Integrierte Ländliche Entwicklung, LEADER

• EU-Querschnittsziele (nachhaltiges, innovatives, integratives Wachstum; Umwelt, Klimawandel, Innovation)

• Moderationserfahrung mit Projektgruppen, Steuerungsgremien und Lokalen Aktionsgruppen

• Erfahrung in der Entwicklung oder Begleitung gebietsübergreifender und/oder

• transnationaler Projekte im ländlichen Raum

• Durchführung partizipativer Beteiligungsprozesse (Bottom-up-Ansatz)

• Es werden darüber hinaus gute Kenntnisse der Region Westrich-Glantal zur erfolgreichen Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), Erfahrungen im Management einer Förderregion sowie Entwicklung und Umsetzung von Projekten erwartet. Der Bieter muss Kenntnisse über weitere Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz mit Bezug zur Regionalentwicklung aufzeigen.

 

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt .

 

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).

 

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" , alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

 

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.

 

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

 

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

 

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Eine entsprechende Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohnes ist unter den im LTTG genannten Bedingungen abzugeben und den Vergabeunterlagen beigefügt.

Aufgrund des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/07/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es gilt § 55 Absatz 2 VGV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/162234
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:

 

- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.

 

Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2023

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