Straßenreinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau in der Pfalz für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim
Postanschrift: Obere Hauptstraße 2
Ort: Herxheim
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76863
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7276/501-146
Fax: +49 7276/501-250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-herxheim.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenreinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau in der Pfalz für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Vergabe umfasst Leistungen zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Flächen in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau.

Die inhaltliche Reinigungspflicht umfasst in der Hauptsache die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Wildwuchs und sonstigem Unrat jeder Art wie z.B. die Entfernung von Gegenständen (Papier, Dosen, Verpackungen etc.), die nicht zur Straßenfläche gehören.

Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 298 058.64 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:

76863 Herxheim bei Landau in der Pfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vergabe umfasst Leistungen zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Flächen in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau.

Die inhaltliche Reinigungspflicht umfasst in der Hauptsache die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Wildwuchs und sonstigem Unrat jeder Art wie z.B. die Entfernung von Gegenständen (Papier, Dosen, Verpackungen etc.), die nicht zur Straßenfläche gehören.

Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Das Leistungsverzeichnis umfasst hierzu folgende Positionen:

• Position 4 des LV: zusätzliche Leistungen (Optional )

Bedarfsposition „zusätzliche Leistungen“:

Grundleistungen, die aufgrund eines aktuellen Anlasses kurzfristig erforderlich werden (z.B. Reinigung von lokalen Verschmutzungen, vor verkaufsoffenen Sonntagen, nach Faschingsumzug oder an Neujahr etc.), sind nach Vorgabe des AGs zu leisten. Es erfolgt eine gesonderte Abrechnung gemäß den vertraglich zu vereinbarenden Einheitspreisen.

• Position 5 des LV: zusätzliche Leistungen – Bereitschaft (Optional)

Bedarfsposition „Bereitschaft - besondere Vorkommnisse“:

Der Bieter verpflichtet sich, bei besonderen Vorkommnissen innerhalb des Gebietes der Grundleistungen (z. B. akute Verschmutzungen, Verkehrsunfällen etc.) nach Anforderung des AG während der Einsatzzeit (montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr) sowie auch samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr innerhalb von höchstens vier Stunden am Reinigungsort – ggfs. auch mit der Kehrmaschine - einzutreffen und eine Sonderreinigung durchzuführen. Diese Sonderreinigungen werden ebenfalls nach den vertraglich zu vereinbarenden Einheitspreisen vom AG vergütet.

Diese Positionen sind vom Bieter optional anzubieten. Der AG kann im Rahmen des Vergabeverfahrens mit Vertagsbeginn die entsprechende Option mitbeauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 080-240302
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 038-StrReinG
Bezeichnung des Auftrags:

Straßenreinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau in der Pfalz für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Flotte Feger GbR
Postanschrift: Maximilianstraße 8
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +049 6341-81204
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 298 057.64 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +04 96131-162546
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von

Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB lautet wie folgt:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim
Postanschrift: Obere Hauptstraße 2
Ort: Herxheim
Postleitzahl: 76863
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +04 97276/501-146
Fax: +04 97276/501-250
Internet-Adresse: www.vg-herxheim.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023

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