Straßenreinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau in der Pfalz für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Obere Hauptstraße 2
Ort: Herxheim
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76863
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7276/501-146
Fax: +49 7276/501-250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-herxheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau in der Pfalz für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025
Die Vergabe umfasst Leistungen zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Flächen in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau.
Die inhaltliche Reinigungspflicht umfasst in der Hauptsache die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Wildwuchs und sonstigem Unrat jeder Art wie z.B. die Entfernung von Gegenständen (Papier, Dosen, Verpackungen etc.), die nicht zur Straßenfläche gehören.
Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
76863 Herxheim bei Landau in der Pfalz
Die Vergabe umfasst Leistungen zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Flächen in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau.
Die inhaltliche Reinigungspflicht umfasst in der Hauptsache die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Wildwuchs und sonstigem Unrat jeder Art wie z.B. die Entfernung von Gegenständen (Papier, Dosen, Verpackungen etc.), die nicht zur Straßenfläche gehören.
Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Leistungsverzeichnis umfasst hierzu folgende Positionen:
• Position 4 des LV: zusätzliche Leistungen (Optional )
Bedarfsposition „zusätzliche Leistungen“:
Grundleistungen, die aufgrund eines aktuellen Anlasses kurzfristig erforderlich werden (z.B. Reinigung von lokalen Verschmutzungen, vor verkaufsoffenen Sonntagen, nach Faschingsumzug oder an Neujahr etc.), sind nach Vorgabe des AGs zu leisten. Es erfolgt eine gesonderte Abrechnung gemäß den vertraglich zu vereinbarenden Einheitspreisen.
• Position 5 des LV: zusätzliche Leistungen – Bereitschaft (Optional)
Bedarfsposition „Bereitschaft - besondere Vorkommnisse“:
Der Bieter verpflichtet sich, bei besonderen Vorkommnissen innerhalb des Gebietes der Grundleistungen (z. B. akute Verschmutzungen, Verkehrsunfällen etc.) nach Anforderung des AG während der Einsatzzeit (montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr) sowie auch samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr innerhalb von höchstens vier Stunden am Reinigungsort – ggfs. auch mit der Kehrmaschine - einzutreffen und eine Sonderreinigung durchzuführen. Diese Sonderreinigungen werden ebenfalls nach den vertraglich zu vereinbarenden Einheitspreisen vom AG vergütet.
Diese Positionen sind vom Bieter optional anzubieten. Der AG kann im Rahmen des Vergabeverfahrens mit Vertagsbeginn die entsprechende Option mitbeauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenreinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Herxheim bei Landau in der Pfalz für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025
Postanschrift: Maximilianstraße 8
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +049 6341-81204
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +04 96131-162546
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Obere Hauptstraße 2
Ort: Herxheim
Postleitzahl: 76863
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +04 97276/501-146
Fax: +04 97276/501-250
Internet-Adresse: www.vg-herxheim.de