Netzwerkverkabelungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 1481-SL-Netzwerkverkabelung

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 02225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-184a9d2ff79-d539f6a1468d572
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT der Bundeswehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzwerkverkabelungssysteme

Referenznummer der Bekanntmachung: 1481-SL-Netzwerkverkabelung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32421000 Netzverkabelung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BWI erwägt, für das Los 1 einen einzelnen Rahmenvertrag über Bezug von Netzwerkverkabelungssystemen (Kauf) mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer und für das Los 2 einen weiteren Rahmenvertrag über den Bezug von Verlegungs-/ Verkabelungsleistungen in Rechenzentren und Durchmessung gemäß DIN 50173 (Dienstleistungen) mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 Abs. 1 VgV zu vergeben.

Die Rahmenverträge werden jeweils mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32421000 Netzverkabelung
32560000 Glasfasermaterial
31224000 Verbindungen und Verbindungselemente
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsgegenstand ist der Kauf und die Lieferung von infrastruktureller Netzwerkverkabelungstechnologie der Firma Corning. Das umfasst Netzwerkkabel in Kupfer und Glasfaserausprägung und entsprechendes Zubehör.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsmöglichkeit um 1x 12 Monate nach Wahl des Auftraggebers

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages Los 1 als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:

5.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von [Betrag gelöscht]EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren Vertragslaufzeit, die sich aus drei (3) Jahren Grundlaufzeit und einer einmaligen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich aus der Erbringung von Montage-, Installations-, Mess- und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit aktiven/passiven Netzwerkverkabelungssystemen (LAN/SAN) in den deutschlandweit gelegenen Rechenzentren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsmöglichkeit um 1x 12 Monate nach Wahl des Auftraggebers

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Punkt 4. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages Los 2 als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:

4.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren Vertragslaufzeit, die sich aus 3 Jahren Grundlaufzeit und zzgl. 1 ( ein )-maliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/07/2023
Ortszeit: 23:59
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Verpflichtung der Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz

Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2023