Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstr. 19
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
E-Mail:
Telefon: +49 8441787950
Fax: +49 8441787979
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awp-paf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
• Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 23 Stk. ca. 10 m³ Absetzcontainer, offen).
• Übernahme von Bauschutt an den Sammelstellen des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von Bauschutt (4.722 Mg bzw. 801 Abholungen im Jahr 2022)
• Verwertung von Bauschutt (4.722 Mg im Jahr 2022)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm betreibt im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Bauschutt. Organisiert ist die Sammlung von Bauschutt über ein Bringsystem an 20 Sammelstellen (Wertstoffhöfen).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Bauschutt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Bringsystem an den 20 Wertstoffhöfen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt ab dem 01.01.2024 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 23 Stk. ca. 10 m³ Absetzcontainer, offen).
• Übernahme von Bauschutt an den Sammelstellen des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von Bauschutt (4.722 Mg bzw. 801 Abholungen im Jahr 2022)
• Verwertung von Bauschutt (4.722 Mg im Jahr 2022)
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe L124).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm das mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.).
Die Referenz kann dabei zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
- detaillierte Beschreibung der Leistung (formloses Beiblatt)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124).
- Formloses Schreiben mit einer detaillierten Beschreibung der Leistungserbringung
- Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift: Raiffeisenstr.19
Ort: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8441787950
Fax: +49 84417879-79
Internet-Adresse: http://www.awp-paf.de