Sammlung und Transport von Altpapier (PPK) im Hol- und Bringsystem inkl. Behältergestellung in der Gemeinde Unterhaching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 7
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8966551-205
Fax: +49 8966551-47205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Transport von Altpapier (PPK) im Hol- und Bringsystem inkl. Behältergestellung in der Gemeinde Unterhaching
Sammlung und Transport von Altpapier (PPK) im Hol- und Bringsystem inkl. Behältergestellung in der Gemeinde Unterhaching mit folgendem Leistungsbild:
• Gestellung von 240 Liter-MGB für Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen) im Holsystem (Papiertonne)
Prognose: 560 Stück
• Gestellung von 1.100 Liter-MGB für Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen) im Bringsystem an den Wertstoffsammelstellen
Prognose: 75 Stück
• Gestellung von 7 m³ MGB für Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen) an einer Wertstoffsammelstelle
Prognose: 2 Stück
• Sammlung des Altpapiers im Holsystem
Prognose für die 240 Liter-MBG: 10.000 Leerungen/a
Prognose für die 1.100 Liter-MBG: 28.000 Leerungen/a
• Sammlung des Altpapiers im Bringsystem
Prognose für die 1.100 Liter MBG: 23.000 Leerungen/a
Prognose für die 7 m³ MGB: 520 Leerungen/a
• Transport und Übergabe des gesammelten Altpapiers zur weiteren Verwertung an die Übernahmestelle des Landkreises München
• Vorhaltung einer Niederlassung bzw. eines Betriebshofs
Unterhaching
Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, welche vom Landkreis München an die Gemeinde delegiert wurde, die Sammlung, den Transport und die Übergabe von PPK (Papier, Pappe und Kartonagen) über ein Holsystem (Papiertonne) sowie über ein Bringsystem (an Wertstoffsammelstellen) im Gemeindegebiet zum 01.01.2024 für zunächst 3 Jahre bis zum 31.12.2026 neu zu vergeben. Optional kann der Vertrag viermal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem inkl. Behältergestellung und Transport / Anlieferung an die Verwertungseinrichtung für PPK des Landkreises München.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Gestellung von 240 Liter-MGB (Müllgroßbehälter) für Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen) im Holsystem (Papiertonne)
Prognose: 560 Stück
• Gestellung von 1.100 Liter-MGB für Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen) im Bringsystem an den Wertstoffsammelstellen
Prognose: 75 Stück
• Gestellung von 7 m³ MGB für Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen) an einer Wertstoffsammelstelle
Prognose: 2 Stück
• Sammlung des Altpapiers im Holsystem
Prognose für die 240 Liter-MBG: 10.000 Leerungen/a
Prognose für die 1.100 Liter-MBG: 28.000 Leerungen/a
• Sammlung des Altpapiers im Bringsystem
Prognose für die 1.100 Liter MBG: 23.000 Leerungen/a
Prognose für die 7 m³ MGB: 520 Leerungen/a
• Transport und Übergabe des gesammelten Altpapiers zur weiteren Verwertung an die Übernahmestelle des Landkreises München
• Vorhaltung einer Niederlassung bzw. eines Betriebshofs
Die Ausschreibung soll in einem Los durchgeführt werden, da im Holsystem wie auch auf den Wertstoffsammelstellen des Bringsystems i. d. R. dieselben Sammelbehältnisse verwendet werden und somit in beiden Fällen derselbe Fahrzeugtyp genutzt werden kann.
Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich auf diese Weise maximal um vier Jahre, so dass der Vertrag bei viermaliger Verlängerung automatisch am 31.12.2030 endet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl.§ 122GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben so wieder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2.GWB (siehe Formblatt L 124,).
- Erklärung des Bieters, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der VgV § 6 besteht.
- Erklärung des Bieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl.§ 122GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L124).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl.§ 122GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten sieben Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistung Sammlung von Abfall im Holsystem (ca. 42.500 Leerungen/a), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten sieben Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistung Sammlung von Abfall im Bringsystem (ca. 22.000 Leerungen/a), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F01). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden
- Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 235) Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt über das Vergabe-Portal.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
Frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal)
der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.