Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) für die VG Selters nach DIN 14530-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-00-0032
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Saynbach 5-7
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02626764-19
Fax: +49 02626764-66
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.selters-ww.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) für die VG Selters nach DIN 14530-5
Lieferung Fahrgestell inkl. Aufbau und Beladung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) nach DIN 14530-5
Selters
Beschaffung inkl. Aufbau und Beladung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) gem. Leistungsbeschreibung nach DIN 14530-5
Lieferung Fahrgestell inkl. Aufbau und Beladung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) nach DIN 14530-5
Frontlenkerfahrgestell gem. Leistungsbeschreibung max. L/B/H: 7.300 mm/ 2.500 mm/ 3.300 mm
zul. Gesamtgewicht: 14.000 kg
Motor: schadstoffarm mind. Euro 6 (aktuellste Version) / mind. 230 kW
Getriebe: mind. vollautomatisiertes Schaltgetriebe
Aufbauten und Beladung gem. Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) für die VG Selters nach DIN 14530-5
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1732142785
Fax: +49 7314082410
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden.
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer
zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt
diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.