Rahmenvertrag über die Wandstärkenmessung der Schachtrohrleitungen in den Schächten 2 und 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Wandstärkenmessung der Schachtrohrleitungen in den Schächten 2 und 4
Zur Verfüllung untertägiger Bauwerke mit Sorelbeton werden derzeit auf der Schachtanlage Asse II zur Umsetzung von Vorsorge- und Notfallmaßnahmen verschiedene Baustoffanlagen betrieben. Die für die Herstellung des Sorelbeton benötigten Baustoffe Steinsalz (NaCl) und Magnesiumoxid (MgO) werden einzeln oder auch als Vorprodukt gemischt pneumatisch von über- nach unter Tage gefördert. Weiterhin wird die als Zuschlagsstoff für den Sorelbeton dienende Anmachflüssigkeit von über- nach unter Tage sowie die im Grubengebäude anfallenden Zutrittswässer in regelmäßigen Kampagnen von unter- nach über Tage gefördert. Für die Fluidförderung als auch der pneumatischen Förderung stehen in den Tagesschächten Asse 2 und 4 entsprechende Schachtrohrleitungen zur Verfügung. Die technischen Daten der Schachtrohrleitungen werden im Kapitel 3.2, Technische Beschreibung der Schachtrohrleitungen aufgeführt. Als Messverfahren hat sich in der Vergangenheit das Multifinger-Kaliber-Messverfahren bewehrt. Die Wandstärkenmessungen sollen auch in Zukunft mit diesem Messverfahren durchgeführt werden.
Schachtanlage Asse II
Am Walde 2
38319 Remlingen
Zur Verfüllung untertägiger Bauwerke mit Sorelbeton werden derzeit auf der Schachtanlage Asse II zur Umsetzung von Vorsorge- und Notfallmaßnahmen verschiedene Baustoffanlagen betrieben. Die für die Herstellung des Sorelbeton benötigten Baustoffe Steinsalz (NaCl) und Magnesiumoxid (MgO) werden einzeln oder auch als Vorprodukt gemischt pneumatisch von über- nach unter Tage gefördert. Weiterhin wird die als Zuschlagsstoff für den Sorelbeton dienende Anmachflüssigkeit von über- nach unter Tage sowie die im Grubengebäude anfallenden Zutrittswässer in regelmäßigen Kampagnen von unter- nach über Tage gefördert. Für die Fluidförderung als auch der pneumatischen Förderung stehen in den Tagesschächten Asse 2 und 4 entsprechende Schachtrohrleitungen zur Verfügung. Die technischen Daten der Schachtrohrleitungen werden im Kapitel 3.2, Technische Beschreibung der Schachtrohrleitungen aufgeführt. Als Messverfahren hat sich in der Vergangenheit das Multifinger-Kaliber-Messverfahren bewehrt. Die Wandstärkenmessungen sollen auch in Zukunft mit diesem Messverfahren durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform "www.xrechnung-bdr.de" einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 228999163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland