Planungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Kirchmöser Los 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 340/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstraße 14
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DOMBERT RECHTSANWÄLTE Part mbB Rechtsanwalt Philipp Buslowicz
E-Mail:
Telefon: +49 3316204-270
Fax: +49 3316204-271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Kirchmöser Los 5
Der Eigenbetrieb "Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM)" der Stadt Brandenburg an der Havel beabsichtigt den Neubau einer Feuerwache. Als Standort für das neu zu errichtende Gebäude wurde ein unbebautes Grundstück im Industrie- und Gewerbegebiet Kirchmöser Süd ausgesucht. Es befindet sich südlich der Straße Am Lokwerk zwischen den Straßen Am Gleisdreieck und Zur Drehscheibe in für die Belange des Feuerwehr- und Rettungsdienstes günstiger Lage. Bei der Planung soll eine Erweiterungsmöglichkeit der Feuerwache mitberücksichtigt werden. Ferner sollen die Planungsleistungen auf der bereits für die Objektplanung Gebäude und Innenräume erstellten Vorplanung basieren bzw. diese fortführen. Die für das Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen werden in dem hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Vergabe erfolgt los- und stufenweise.
Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich das Los 5 (Objektplanung Freianlagen). Die anderen Lose wurden bereits im Rahmen eines separaten Vergabeverfahrens vergeben!
Objektplanung Freianlagen
GLM der Stadt Brandenburg an der Havel Klosterstraße 14 14770 Brandenburg an der Havel
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 3 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem eine Entscheidung über die Zuwendung durch den Zuwendungsgeber getroffen wurde, kann der Auftraggeber weitere Leistungsphasen (4 bis 9) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
- Referenzen 100 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registereintragung: Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Berufsqualifikation: Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei muss
für Los 5:
der Bewerber über die Berufsbezeichnung der Landschaftsarchitektin oder des Landschaftsarchitekten verfügen.
Die Berufsqualifikation ist durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen.
1) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
2) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bewerber muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 angeben.
zu 1):
Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung):
für Los 5: für Personenschäden von mindestens
EUR 1.000.000,00 (brutto) und für Sach- und
Vermögensschäden von mindestens
EUR 500.000,00 (brutto).
Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen. Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2012 und dem 31.05.2023 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar,
für Los 5 (Objektplanung Freianlagen):
wenn der Auftragnehmer Leistungen der Freianlagenplanung in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau eines Feuerwehr-, Rettungsdienst-, Polizei-, Abschleppdienst- oder anderen Gebäudes, welches der Unterbringung von Einsatzfahrzeugen und ihren Besatzungen dient, erbracht hat. Die Leistungsphase 8 muss dabei noch nicht abgeschlossen sein.
Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung).
§ 75 VgV
- Zwingende Ausschlussgründe: Bezüglich des Bewerbers/Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten.
- Fakultative Ausschlussgründe: Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers/Bieters vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern.
- Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDQ6CZF
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de