Neubau Kita Regenbogen in Pfungstadt - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1- 6 gemäß §§ 49 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: V20GM02-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstraße 12-14
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hauptamt; Vergabe | Submission | Geodaten
E-Mail:
Telefon: +49 6157-988-1195
Fax: +49 6157-988-1300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Regenbogen in Pfungstadt - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1- 6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau der Kindertagesstätte Regenbogen in der Ringstraße 63 Gemarkung Pfungstadt, Flur 4, Flur-Nr. 101. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen Ü 3 mit Außenanlagen Die Nutzbarkeit der Kindertagesstätte als Familienzentrum ist im Raumprogramm zu gewährleisten. Neben den Gruppen- und Intensivräumen umfasst das Raumprogramm auch einen Turn- und Mehrzweckraum, Sanitär-, Personal- und Verwaltungsräume, ein Bistro mit Küche, Lager- und Technikräume sowie Freiflächen. Die insgesamt 6 Kindergruppen sollen gegebenenfalls unter Nutzung der öffentlichen Fördermittel aus dem Bundes- und Land teils des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden.
Im geplanten Objekt sollen keine Fossile- Energieträger eingesetzt werden. Die Energieerzeuge der technischen Ausstattung soll über eine Luftwärmepumpe erfolgen. Weiterhin erfolgt zum Eigenstromverbrauch der Bau einer Fotovoltaikanlage. Das Objekt erhält eine KNX-Gebäudeautomation. Alle technische Anbindemöglichkeiten an Gebäudeautomation sind vorzusehen. Derzeit ist der Wissenstand, dass ca. 800 Datenpunkte vorzusehen sind. Der Ausbau ist auf den Belag der technischen Gebäudeausstattung abzustimmen. Deshalb sind u.a. Trassen und Zentralen mit revisionierbaren Bekleidungen auszustatten.
Beschaffungsbeschreibung Objektplanung (informativ)
Im Rahmen der Entwurfsplanung soll geprüft werden, ob eine Modulbauweise bei gleicher Qualität gegenüber der klassischen Bauweise möglich ist. Es wird eine Entscheidungsgrundlage für die städtischen Gremien erstellt, aus der die Vor- und Nachteile deutlich werden. Es wird darin nachvollziehbar abgewogen werden, ob eine Ausschreibung (gem. VOB/A §7b) mit Leistungsverzeichnissen oder (gem. VOB/A §7c) funktional erfolgen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dokumentiert, Vor- und Nachteile sind benannt und dem Bauherrn als Entscheidungsvorlage vorgelegt.
Es sind drei mögliche Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise denkbar:
• Modulbauweise
• Klassische Bauweise
• Keine Entscheidung nach Entwurfsplanung möglich
Sollte die Entscheidung zugunsten der Modulbauweise getroffen werden, die nur von Generalunternehmern angeboten werden kann, so ist die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung in Modulbauweise zu erstellen. Es werden optional Leistungen der Stufe 2 der Honorarvereinbarung beauftragt. Sollte die Entscheidung zugunsten der klassischen Bauweise getroffen werden, so erfolgt die Ausschreibung mit losweisen Leistungsverzeichnissen. Es werden optional die Leistungen der Stufe 2 und Stufe 3 der Honorarvereinbarung beauftragt.
Sollte als Ergebnis der Entwurfsplanung keine Entscheidung über die Bauweise getroffen werden können, so wird die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Parallelausschreibung erfolgen.
Diese umfasst sowohl die funktionalen Leistungsbeschreibungen aller Einzelgewerke (aller Kostengruppen 200 bis 500 gem. DIN 276) in klassischer Bauweise, die als Lose in einer Ausschreibung gebündelt werden als auch die funktionale Leistungsbeschreibung in Modulbauweise.
Je nach Wirtschaftlichkeit der Angebote ist entweder eine losweise Vergabe in klassischer Bauweise, oder eine Vergabe an einen GU (alle Gewerke) in klassischer Bauweise oder eine Vergabe an einen GU in Modulbauweise möglich. Es werden optional Leistungen der Stufe 2 der Honorarvereinbarung beauftragt, sowie in Abhängigkeit der Vergabe (ohne GU) optional die Leistungen der Stufe 3 der Honorarvereinbarung.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Ringstraße 63
64319 Pfungstadt.
Tragwerksplanung zur Errichtung eines sechsgruppigen Kindergartens.
Das Tragwerk ist mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten zu berechnen. Der Gebäudekomplex kommt ebenerdig zu stehen. Auf dem Grundstück wurde bereits die bestehende Kita zurückgebaut. Im Bereich des ehemaligen Kellers wurde die Grube mit Füllmaterial verfüllt, eine ausreichende Verdichtung des Bodens wurde aber nicht vorgenommen. Die Gründungen erfolgt in einfacher Art. Gegenfalls wird das aufgehende Mauerwerk als Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wände ausgeführt. Die Flächentragwerke (Platten, Scheiben) haben durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad. Es ist für jedes Betonbauteil ein Bewehrungsgrat (Bewehrungsanteil in kg bzw.to/ Betonbauteil in m³) anzugeben.
Sommerlicher Wärmeschutz
Aufgrund des sommerlichen Wärmeschutzes sind die Tragstruktur (Bodenplatte, Stützen, Pfeiler, Decke) und möglichst viele Innenwände aus Materialien mit hoher Rohdichte (Mas-sivbauweise) zu erstellen. Bei der Fassade ist auch ein Leichtbau denkbar.
Schallschutz
Aufgrund der Revisionierbarkeit der technischen Einbauten und der Aktivierung thermischer Speichermassen soll es keine geschlossenen Abhangdecken geben. Leitungsführungen sollen jederzeit zugänglich sein, in die Gestaltung einfließen und möglichst als Schallabsorber ge-nutzt werden. Der bauliche Schallschutz ist mittels abgehängter Segel optisch ansprechend zu realisieren.
Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Grundleistungen gem. HOAI
- Tragwerkplanung gem. §§ 49 ff,
die in drei Stufen beauftragt und bearbeitet werden:
• Stufe 1
Leistungen jeweils aus den Leistungsphasen 1-4.
• Stufe 2
Leistungen jeweils aus den Leistungsphasen 6 mit stufenweiser Beauftragung. Der Umfang der Vergabe der Leistungsphase 5 ist anteilig, sodass mindestens Leitdetails zur Vergabe erbracht werden müssen. ( Informativ: In LPH 7 übernimmt der AG als öffentlicher Bauherr nach Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen (alle LV´s der KG 200 bis 500) das formale Vergabeverfahren.)
• Stufe 3
Die Vergabe der weiteren Leistungen der Leistungsphase 5 hängen davon ab, ob die Umsetzung in Modulbauweise mit einem Generalunternehmer erfolgt oder nicht.
Zunächst wird Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
stufenweise Beauftragung siehe 11.2.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Tragwerksplanung Stufe 1
Postanschrift: Pfungstädter Straße 92
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
-Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt:
Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
-Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
-Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
-Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
-Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
-Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des "Referenzbogens" zu erteilen.
-Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
-Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834