Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Kernen im Remstal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000811
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stettener Str. 12
Ort: Kernen im Remstal
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Andrea Kazik
E-Mail:
Telefon: +49 71514014121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kernen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Kernen im Remstal
Rahmenverträge über die tägliche Anlieferung von Mittagesverpflegung (cook&chill oder cook&freeze) für 3 Bedarfsstellen (Kindertageseinrichtung, Kernzeitbetreuung u. Schülerhort – Los 1) sowie 7 Bedarfsstellen (Kindertagesstätten, Hort, Kernzeitbetreuung und Tagespflege für Senioren – Los 2) in Trägerschaft der Gemeinde Kernen im Remstal ab dem 01.09.2023
Los 1
Die Gemeinde Kernen im Remstal (Auftraggeber) schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag über die Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen:
Bedarfsstelle 1 A:
Kinderhaus Alte Schule
Kirchstr.25
71394 Kernen im Remstal Ortsteil Stetten
Bedarfsstelle 1 B:
Schulkindbetreuung Stetten Schülerhort Stetten 1 + 2
Kirchstraße 25
71394 Kernen im Remstal Ortsteil Stetten
Bedarfsstelle 2:
Schulkindbetreuung Stetten Kernzeitbetreuung Stetten 1 + 2
Karl-Mauch-Schule
Albert-Moser-Straße 16
71394 Kernen im Remstal Ortsteil Stetten
Die geforderten Leistungen umfassen die Anlieferung von regenerierfertigen Speisen und/oder weiteren Lebensmitteln und alle damit verbundenen Dienstleistungen die zur Anlieferung der Speisen erforderlich sind, welche in den Ausschreibungsunterlagen konkretisiert werden.
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
Los 2
Die Gemeinde Kernen im Remstal (Auftraggeber) schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag über die Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen:
Bedarfsstelle 1:
Kindergarten Lange Gärten
Friedrichstr. 25
71394 Kernen im Remstal - Ortsteil Rommelshausen
Bedarfsstelle 2:
Kinderhaus Regenbogen
Haldenstraße 34
71394 Kernen im Remstal - Ortsteil Rommelshausen
Bedarfsstelle 3:
Kinderhaus Sonnhalde
Sonnhalde 18
71394 Kernen im Remstal
Ortsteil Rommelshausen
Bedarfsstelle 4 A :
Schülerhort Rommelshausen 1 + 2
Haldenschule/Pavillon
Haldenstraße 26
71394 Kernen im Remstal
Ortsteil Rommelshausen
Bedarfsstelle 4 B:
Kernzeitbetreuung Rommelshausen 1, 2 und 3
Haldenschule/Pavillon
Haldenstraße 26
71394 Kernen im Remstal
Ortsteil Rommelshausen
Bedarfsstelle 5 A:
Mehrgenerationenhaus - Kindertagesstätte
Seestraße 24 -26
71394 Kernen
Bedarfsstelle 5 B:
Mehrgenerationenhaus - Tagespflege Senioren
Seestraße 24 -26
71394 Kernen
Die geforderten Leistungen umfassen die Anlieferung von regenerierfertigen Speisen und/oder weiteren Lebensmitteln und alle damit verbundenen Dienstleistungen die zur Anlieferung der Speisen erforderlich sind, welche in den Ausschreibungsunterlagen konkretisiert werden.
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Kudwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe der Auftragswerte entfällt gem. § 39 (6) VgV. Die Eingabe 0,01 € ist aus systemtechnischen Gründen notwendig.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland