Mittagsverpflegung für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Gräfelfing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.)
E-Mail:
Telefon: +49 8954031221
Fax: +49 8954031521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Gräfelfing
Tägliche Versorgung mit warmen Mittagsmahlzeiten für Schulen.
Zeitraum: 01.09.2023 bis 31.08.2027 zuzüglich der Option den Vertrag 2 x um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die Summe der zu liefernden Essensportionen, bestehend aus zwei Gängen beträgt nach dem aktuellen Stand ca. 18.661 pro Schuljahr, ca. 94 Essen und ca. 6 Sondermenü pro Tag
Gräfelfing
Tägliche Versorgung mit warmen Mittagsmahlzeiten für Schulen.
Zeitraum: 01.09.2023 bis 31.08.2027 zuzüglich der Option den Vertrag 2 x um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die Summe der zu liefernden Essensportionen, bestehend aus zwei Gängen beträgt nach dem aktuellen Stand ca. 18.661 pro Schuljahr, ca. 94 Essen und ca. 6 Sondermenüs pro Tag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Moosburger Straße 12
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 s. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Gemeinde Gräfelfing dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.