Lieferung, Installation und Inbetriebnahme TETRA Funksystem Referenznummer der Bekanntmachung: Rübelandbahn Digitalfunk
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hornberg 1
Ort: Oberharz am Brocken
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38875
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fels.de/de/logistik.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme TETRA Funksystem
Die Fels Netz GmbH möchte die Bahnstrecke „Rübelandbahn“, die von 38889 Blankenburg (Harz) bis zu Werk Hornberg, 38875 Elbingerode (Harz) verläuft, mit einem digitalen TETRA Funksystem versorgen.
Es sollen 6 TETRA Funkzellen mit je zwei Trägern an 6 verschiedenen Standorten entlang der Bahnstrecke installiert werden. Hinzu kommen einige notwendige Netzwerkkomponenten, sowie die nötigen Zug- und Handfunkgeräte sowie Sprechfunkstellen an zwei Arbeitsplätzen zur Koordination.
Zur Aufgabe des Anbieters gehört neben der Lieferung auch die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme gemeinsam mit dem AG (Fels Netz GmbH).
Die genauen Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme TETRA Funksystem
Ort: Thale
NUTS-Code: DEE09 Harz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.