Planungsleistungen TGA (Grundschule Scheeßel) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/8

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Scheeßel
Postanschrift: Untervogtplatz 1
Ort: Scheeßel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27383
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 426393080
Fax: +49 426393081809
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.scheessel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/28f1340e-f8f5-4b33-a560-1b346d74ffbc
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen TGA (Grundschule Scheeßel)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/8
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Hierzu sollen Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro vergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung:

27383 Scheeßel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Der Umfang wird in der Projektbeschreibung erörtert.

Das Gebäude und alle zur Bebauung stehenden Grundstücke befinden sich im Besitz der Gemeinde Scheeßel, die auch Schulträgerin ist. Das Projekt wurde verwaltungsintern gestartet, da die Kapazitäten der Mensa ausgeschöpft sind. In diesem Zuge wurde mit den Nutzern ein soll-ist Abgleich für alle Bereiche der Schule durchgeführt. Das Ergebnis hieraus ist die beigefügte Projektbeschreibung. Die Rahmenbedingungen für die Planungsaufgabe sind ebenfalls der Projektbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Nachweis über die berufliche Qualifikation nach §75 VgV für die für dieses Projekt verantwortliche Person.

-Eigenerklärung zur Eignung (Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise (Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, gewerberechtliche Voraussetzung für die Leistungserbringung, Personaleignung) vorzulegen. Eine fehlende Eignung führt zum Ausschluss vom Verfahren.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Es ist ein Mindestumsatz von 250.000 € pro Jahr und 75.000 € pro Jahr im Schulbau in allen Jahren zu erklären. Ein geringerer Umsatz führt zum Ausschluss.

-Berufshaftpflichtversicherung bis 3.000.000 € für Personenschäden sowie sonstigen Schäden bis 500.000 €

-Eigenerklärung zur Eignung (Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise (Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, gewerberechtliche Voraussetzung für die Leistungserbringung, Personaleignung) vorzulegen. Eine fehlende Eignung führt zum Ausschluss vom Verfahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Dem Angebot sind aussagekräftige Referenzen beizufügen. Referenzen sind aussagekräftig,

wenn nachfolgende Punkte enthalten sind:

• Abgeschlossener Umbau, Anbau oder Neubau einer Schule in der Größe von 350 qm

oder mehr (Mindestanforderung).

• Die Übergabe an den Nutzer muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein (Mindestanforderung).

• Die Leistung muss in den Leistungsphasen 3-8 nachweislich im eigenen Büro erbracht

worden sein (Mindestanforderung).

• Die Qualifikation der an diesem Projekt beteiligten Personen ist beizubringen, weitere

Anforderungen sind in den Bewertungskriterien detailliert.

• Ebenso werden Zusatzpunkte vergeben, wenn im Betrieb umgebaut wurde oder

mehrere Schulen im Büro bearbeitet wurden.

-Eigenerklärung zur Eignung (Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise (Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, gewerberechtliche Voraussetzung für die Leistungserbringung, Personaleignung) vorzulegen. Eine fehlende Eignung führt zum Ausschluss vom Verfahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe III.1.1)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023

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