Mittagsverpflegung an Schulen (Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule) Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung an Schulen (Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule)
Herstellung und Lieferung von Mittagessen für Schüler*innen an der J.-H.-Pestalozzi-Schule im Wege der sog. Warmverpflegung (Cook & Hold)
1. Standort in 67346 Speyer: Kardinal-Wendel-Straße 9
2. Standort in 67354 Römerberg: Gutenbergstraße 15
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von durchschnittlich ca. 70 Mittagessen für die Schüler*innen der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung) für folgende zwei Standorte: Standort 1: 67346 Speyer, Kardinal-Wendel-Straße 9 Standort 2:: 67354 Römerberg, Gutenbergstraße 15 Die Leistung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte: - die Herstellung und die Lieferung des Mittagessens - die Entsorgung der Speisereste
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung an Schulen (Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule)
Postanschrift: Carl-Reuther-Str. 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de