Lieferung von Beladung für ein HLF 20 für die Feuerwehr Extertal Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 200-568432
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittelstraße 36
Ort: Extertal
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32699
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/43077188
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Beladung für ein HLF 20 für die Feuerwehr Extertal
Lieferung von Beladung für ein HLF 20 für die Feuerwehr Extertal
Lieferung eines HLF 20 (bereits erfolgt)
Gemeinde Extertal
Lieferung eines HLF 20 (bereits erfolgt)
Hinweis: Das Los 1 wurde bereits am 13.01.2023 vergeben. Vorliegend werden hier nur die Lose 2-2 ausgeschrieben.
Lieferung von Beladung für ein HLF 20 für die Feuerwehr Extertal
Gemeinde Extertal
Lieferung von Beladung für ein HLF 20 für die Feuerwehr Extertal, Los 2 Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-4111691
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.