Vergabe von Planungsleistungen für das Vorhaben Neubau des Hallenbades Aquafit Kastellaun am gleichen Standort Referenznummer der Bekanntmachung: AP 060-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstraße 1
Ort: Kastellaun
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56288
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kastellaun.de
Postanschrift: Uferstraße 16
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62238662262
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für das Vorhaben Neubau des Hallenbades Aquafit Kastellaun am gleichen Standort
Gegenstand des Verfahrens bilden Generalplanungsleistungen für das Vorhaben Neubau des Hallenbades Aquafit Kastellaun am gleichen Standort
Objektplanung Lph 1-9
Objektplanung - Besondere Leistungen
Tragwerksplanung Lph 1-6
Freianlagen Lph 1-9
TGA KG 410 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen Lph 1-9 TGA
KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen Lph 1-9
TGA KG 430 - Raumlufttechnik Lph 1-9
TGA KG 440 - Starkstromanlagen Lph 1-9
TGA KG 450 - Fernmelde- u. Informationstechn. Anlagen Lph 1-9 TGA
KG 460 - Förderanlagen Lph 1-9
TGA KG 470 - Badewassertechnik Lph 1-9
TGA KG 480 - Gebäudeautomation Lph 1-9
Betrieb - Planungsberatung (optional)
Es erfolgt stufenweise Beauftragung.
Hallenbad Aqua Fit Laubacher Str. 42 56288 Kastellaun
Das Hallenbad "AQUA fit" Kastellaun, mit der Verbandsgemeinde Kastellaun als Träger, wurde 1969 mit kleineren An- und Umbauten in seiner heutigen Form eröffnet.
Das Bad liegt in unmittelbarer Nähe des Schulzentrums, der Grundschule und Sporteinrichtungen. Ebenso ist ein Gesundheitszentrum in direkter Nachbarschaft entstanden und ist direkt an das bestehende Hallenbad angebaut. Kastellaun ist ein Bundeswehrstandort. Die Hochschule der Polizei nutzt ebenfalls die Einrichtung.
Durch den zentralen Standort und das Einzugsgebiet als Mittelzentrum wird das Bad von vielfältigen Nutzergruppen frequentiert. Es werden Schulschwimmen, Freizeitschwimmen. Nutzung durch die Bundeswehr und Angebote des Gesundheitszentrums angeboten.
Das Bad wurde seit seiner Eröffnung bis heute nicht grundlegend modernisiert. Auch an den technischen Anlagen wurden seit der Inbetriebnahme keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Einrichtungen überaltert, sehr wartungsanfällig und energetisch überholt.
Um ein zeitgemäßes Angebot zu schaffen und eine Attraktivitätssteigerung des Standorts zu erreichen, müsste das bestehende Bad kernsaniert und erweitert werden.
Durch ein Gutachten wurde untersucht, ob diese Bestandssanierung mit einer Erweiterung des bestehenden Bades gegenüber einem Neubau eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
Das Ergebnis des Gutachtens ist, dass aus Gründen energetischer, baulicher und konstruktiver Optimierung ein Abbruch des Bestandes und ein Neubau an gleichem Standort wirtschaftlicher ist.
Der Neubau am alten Standort soll mit einer Neuausrichtung des Bades als Familien- bzw. Gesundheitsbad einhergehen und das derzeitige Konzept vom reinen Schul- und Vereinsschwimmen deutlich erweitern. Hierfür würde ein 25 m Becken mit 4 Bahnen mit Sprunganlage 1m, 3m für das Schul- und Vereinsschwimmen um ein großes Nichtschwimmer- und Kurs-/Bewegungsbecken mit Hubboden, Kinderbecken mit Spielattraktionen erweitert werden.
Als weitere Attraktion wird über ein sog. Cabriodach nachgedacht. Die Tatsache, dass das Dach geöffnet werden kann, ersetzt das Bedürfnis nach einem Freibad.
Übergeordnetes Ziel beim Neubau des Hallenbades ist die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes. Das Gebäude erreicht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Wärmeversorgung wird heute schon durch erneuerbare Energien (Holzhackschnitzel) durch ein Nahwärmenetz sichergestellt. Beim Bau wird darauf geachtet. dass möglichst Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft sowie Beton aus recycelten Abfällen eingesetzt wird.
Durch einen Neubau wird allen Personen ein uneingeschränkter Zugang sowie eine uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Verfügung stehen (Barrierefreiheit + Gleichstellung). Es wird eine Steigerung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration erreicht. Darüber hinaus wird der Erhalt des öffentlichen Mehrwertes, ein effizienter Betrieb durch ein auf die Nutzer abgestimmtes Angebot und die Förderung von SchuI-, Vereins-, Firmen- und Freizeitsport sichergestellt.
Erfüllung der Vorgaben zu den energetischen Standards (mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)):
- Wärmeversorgung durch nicht fossile Brennstoffe
- Einbau von Photovoltaik
- Einbau einer zentralen Gebäudeleittechnik
- Einbau energieeffizienter lnnenbeleuchtungssysteme
- Einbau energieeffizienter Pumpenanlagen,
Erfüllung der Vorgaben zur Resilienz:
- Bau einer weißen Wanne
- angepasste Pflanzen
- Blitzschutz
- Beschattung
Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
- Barrierefreier Zugang und Entfluchtung in allen Bereichen
- Umkleide WCS/Dusche
- mobiler Lifter
- barrierefrei Kassenautomaten
- Stellplätze Gehhilfen / Rollstühle
- Taktiler Lageplan
- Vorkehrungen für Seheingeschränkte Personen
- Behinderten Stellplätze
- Anlage zu 100% barrierefrei
Der Vorschlag zur Beauftragung eines Generalplaners basiert auf Überlegungen der Verwaltung, größtmögliche Kosten- und Terminsicherheit für die Neubaumaßnahme zu gewährleisten.
Die Vergabe an einen Generalplaner ist zulässig, weil bei dem anstehenden komplexen Vorhaben die anstehenden Planungsleistungen eng miteinander verbunden sind.
Die GP-Vergabe erfolgt vorliegend auch und insbesondere auch zu dem Zweck, den eigenen aufwendigen aber nicht und zwar unter keinen Umständen selbst darstellbaren und deshalb gesondert zu beschaffenden und zu organisierenden Planungs- und Koordinierungsaufwand zu verringern sowie Baukosten- und/oder Terminüberschreitungen so weit wie möglich zu vermeiden.
Der Generalplaner kann sowohl Leistungen aus den verschiedenen Teilen der HOAI erbringen, sich aber auch auf die reine Generalplanertätigkeit beschränken und sämtliche Planungsleistungen an Subplaner vergeben.
Im vorliegenden Falle wird sich die Verwaltung im Rahmen des Auswahlverfahrens (erste Phase) die für eine Beauftragung vorgesehenen Subplaner benennen lassen. Diese werden dann im Falle einer Beauftragung vertraglich festgeschrieben. Die eigentlichen Generalplanerleistungen sind im Wesentlichen identisch mit denen eines Projektsteuerers und Kostencontrollers, ergänzt um die internen Koordinationsverantwortlichkeiten gegenüber den Subplanern. Sie bestehen aus den Generalplanergrundleistungen mit den Tätigkeitsbereichen Organisation, Beratung, Berichtswesen/ EDV-Dokumentation/ Sonstige Dokumentation und Koordination/ Steuerung, des Weiteren aus dem Vertragsmanagement, dem Nach-tragsmanagement, der Objektbetreuung und sonstigen Leistungen.
Auf die Wahrnehmung der Bauherrenfunktionen und hier insbesondere die Projektleitung hat die Beauftragung eines Generalplaners keine Auswirkungen.
Fortsetzung des Textes siehe Dokument "20230713 Vergabeunterlagen".
Im Rahmen der oben beschriebenen stufenweisen Beauftragung.
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren nach der Gesamtanzahl der vergleichbaren Referenzen für jeden Leistungsbereich. Eine höhere Anzahl von vergleichbaren Referenzen ist ein nach § 51 Abs. 1 Satz 2 VgV zulässiges und geeignetes Kriterium für die Feststellung eines "Mehr an Eignung" eines Bewerbers im Teilnahmewettbewerb. Auch kommt dem Auftraggeber bei der Festlegung der Auswahlkriterien nach § 51 Abs. 1 Satz 2 VgV - unter Beachtung der Nichtdiskriminierung - ein weiter Ermessensspielraum zu. Die Verbandsgemeinde Kastellaun hat bewusst Kriterien gewählt, die eine Differenzierung zwischen den Bewerbern ermöglichen, um nicht zwischen gleich geeigneten Bewerbern losen zu müssen. Zudem bedeutet die Anforderung für eine Höchstbewertung bei der Anzahl der Referenzen nicht automatisch, dass ein Bewerber die entsprechende Anzahl unterschiedlicher Referenzen haben muss, da eine Referenz mehrere Leistungsbereiche abdecken kann und bei einer Generalplanerreferenz mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch abdecken wird. Im Übrigen begrenzt die Verbandsgemeinde Kastellaun die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ihres Auswahlkriteriums dadurch, dass sie auch Referenzen berücksichtigt, die länger zurückliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbe-zeichnung Architekt-/in oder Stadtplaner/in berechtigt;
2) Eigenerklärung zur Eignung
3) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers in der Weise, dass eine einschlägige Berufshaftpflicht und unter hinreichender Versicherung aller General- und Fachplanungsrisiken mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
- für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 3 Mio. EUR für jeden Einzelfall.
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Eigenerklärung zu mindestens einer vergleichbaren Generalplanerreferenz.
Die Forderung nach mindestens einer vergleichbaren Generalplanerreferenz führt dazu, dass jedenfalls ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die Bewerbergemeinschaft als solche eine den Anforderungen entsprechende Generalplanerreferenz haben muss. Eine Bewerbergemeinschaft aus Einzelmitgliedern, die lediglich Referenzen für die Einzelleistungen haben, kann sich am streitgegenständlichen Vergabeverfahren nicht beteiligen. Dies führt aber nicht zu einer gegen § 43 Abs. 2 Satz 1 VgV verstoßenden Benachteiligung einer Bewerbergemeinschaft gegenüber einem Einzelbewerber. Auch ein Einzelbewerber muss zur Teilnahme eine den Anforderungen entsprechende Generalplanerreferenz haben. Eine Generalplanerreferenz kann im Regelfall faktisch nicht im Wege der Eignungsleihe "geliehen" werden. Nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nach dem Wortlaut des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV müssen bei der Eignungsleihe in Bezug auf Unternehmensreferenzen die eignungsverleihenden Unternehmen die jeweilige Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt man dies wörtlich, müsste damit bei der Leihe einer Generalplanerreferenz der Eignungsverleiher auch die vollständige Generalplanung übernehmen. Da es nur wenige Konstellationen geben wird, in denen ein anderes Unternehmen für einen Bewerber oder Bieter vollständige Generalplanerleistungen als Nachunternehmer erbringen wird, wird eine Leihe einer Generalplanerreferenz im Regelfall faktisch nicht möglich sein. Dies ist Folge der Regelung des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV. Vergleichbar ist die Generalplanerreferenz, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: GP-Leistungen, Leistungsphasen 2-9, Hallen-badneubau, Projektrealisierungsabschluss (bauliche Fertigstellung) nicht vor 2012
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen für jeden Leistungsbereich (jeweils mindestens 3).
Objektplanung Lph 1-9
Objektplanung - Besondere Leistungen
Tragwerksplanung Lph 1-6
Freianlagen Lph 1-9
TGA KG 410 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen Lph 1-9 TGA
KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen Lph 1-9
TGA KG 430 - Raumlufttechnik Lph 1-9
TGA KG 440 - Starkstromanlagen Lph 1-9
TGA KG 450 - Fernmelde- u. Informationstechn. Anlagen Lph 1-9 TGA
KG 460 - Förderanlagen Lph 1-9
TGA KG 470 - Badewassertechnik Lph 1-9
TGA KG 480 - Gebäudeautomation Lph 1-9
Betrieb - Planungsberatung (optional)
Vergleichbar sind Referenzen, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: Hallenbadneubau, Projektrealisierungsabschluss (bauliche Fertigstellung) nicht vor 2012
Nachweis der Berufsqualifikation Architekt oder Bauingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU66Q2Y
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Als Rechtbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/