Beschaffung von 8 Bussen für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen mbH (VVR)

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH
Postanschrift: Zum Rauhen Berg 1
Ort: Grimmen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 383/26600551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vvr-bus.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E82154816
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E82154816
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 8 Bussen für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen mbH (VVR)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400 Niederflurbusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Lieferung von 8 Niederflurüberlandlinienbusse (ca. 15 m) im Jahr

2024. Für die technische Spezifikation der Fahrzeuge wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 240 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

18507 Grimmen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 8 Stück Niederflurüberlandlinienbusse Low Entry (ca. 15 m Fahrzeuglänge) mit Dieselmotor

EURO VI oder entsprechend besser, Lieferung der Fahrzeuge bis spätestens 30.04.2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 240 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungsumfang nach Auftragserteilung, um weitere 3 Fahrzeuge zu

erweitern.

Soweit von der Option zur Bestellung weiterer Fahrzeuge Gebrauch gemacht werden sollte, sind diese

jeweils innerhalb von 6 Monaten nach deren Bestellung zu liefern. Spätester Termin für die Auslieferung des

Leistungsgegenstands ist dann der 31.12.2025

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich nach § 15 (Abs. 4) Sektorenverordnung vor, den Auftrag auf der Grundlage des

Erstgebotes ohne in Verhandlungen einzutreten zu vergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des

Bieters, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.

1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder

nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten

strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor

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Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße

nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;

2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets

ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe weder durch

eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;

3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen

Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße

begangen hat;

4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch

ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen

Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren

vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;

5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass

derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;

6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich

Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3

Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen

hat;

7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen

getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder

bewirken,

8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,

der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der

Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen

Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft

erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer

vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;

10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-

Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;

11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens

verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter

zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch

Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§

10,10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder

einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;

(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der

Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen

unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):

12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner

laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen

werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote

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erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im

Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.

B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen

sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben

sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit

tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche

berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das

Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei

der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen

der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die

entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die

entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in

diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.

Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative

Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses

Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens

von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach

den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)

für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der

Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei

der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft

einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die

Vergabeunterlagen.

Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von

Nachunternehmern für Teilleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die

Übertragung von Teilleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen

nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer

zu erbringen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der

Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die

Vergabeunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren

erbrachte Lieferleistungen für Linienbusse in de EU. Der Umfang dieser Lieferleistungen muss dem hier

ausgeschriebenen Auftragsvolumen entsprechen oder dieses übersteigen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen

Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen erforderlich

sind.

Angaben der vom Auftraggeber ausgesehen (VVR Standorte Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Bergen)

nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen

und Mängelansprüche kurzfristig ausliefern/ausführen und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche

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Reparaturarbeiten vornehmen kann. Die nächstgelegene Niederlassung oder Vertretung darf zum Zeitpunkt der

Fahrzeugauslieferung nicht weiter als 100 km vom VVR Standort Stralsund entfernt sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/08/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richtendem

Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter

Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt

seinen Teilnahmeantrag über das oben angegebene Vergabeportal https://www.subreport.de/E82154816). In

seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer

des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.

2. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß

der hiesigen Ziffer 5 sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise

sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber

zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise

im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine

Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124

GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.

3. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen

in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des

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Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der

Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere — den Teilnahmeantrag zu stellen,

— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,

— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,

— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der

Bewerbergemeinschaft abzuschließen.

Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.

4. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und

des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug

aus dem Handelsregister nach der hiesigen Ziffer 5 sowie den III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der

Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft wird

die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.

5. Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung

des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der

Handelsregisterauszug darf nicht älter als 3 Monate vor der Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge

datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen

aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die

vertretungsberechtigten Personen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 16
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885814
Fax: +49 3855885847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 16
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885814
Fax: +49 3855885847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe

einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer

eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023