Beschaffung von 1 Gelenkbus M3 Klasse I für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen mbH (VVR)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zum Rauhen Berg 1
Ort: Grimmen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 383/26600551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vvr-bus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 1 Gelenkbus M3 Klasse I für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen mbH (VVR)
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Lieferung von 1 Niederflur-Stadtgelenkbus (ca. 18 m) im Jahr
2024. Für die technische Spezifikation der Fahrzeuge wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
18507 Grimmen
Lieferung von 1 Stück Niederflur-Stadtgelenkbus M3 Klasse I (ca. 18 m Fahrzeuglänge) mit Dieselmotor
EURO VI - oder alternativ als Plug-In Hybrid als sauberes Fahrzeug nach Clean Vehicle Directive (CVD). Die Lieferung erfolgt 2024.
Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungsumfang nach Auftragserteilung, um 3 weitere Fahrzeuge zu
erweitern.
Soweit von der Option zur Bestellung weiterer Fahrzeuge Gebrauch gemacht werden sollte, sind diese
jeweils innerhalb von 6 Monaten nach deren Bestellung zu liefern. Spätester Termin für die Auslieferung des
Leistungsgegenstands ist dann der 31.12.2025
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 (Abs. 4) Sektorenverordnung vor, den Auftrag auf der Grundlage des
Erstgebotes ohne in Verhandlungen einzutreten zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des
Bieters, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder
nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor
Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets
ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe weder durch
eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße
begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren
vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3
Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen
hat;
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§
10,10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen
werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im
Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben
sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das
Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei
der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach
den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei
der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Teilleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Teilleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen
nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer
zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren
erbrachte Lieferleistungen für Linienbusse in de EU. Der Umfang dieser Lieferleistungen muss dem hier
ausgeschriebenen Auftragsvolumen entsprechen oder dieses übersteigen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen erforderlich
sind.
Angaben der vom Auftraggeber ausgesehen (VVR Standorte Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Bergen)
nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche Ersatzteillieferungen, Werkstattleistungen
und Mängelansprüche kurzfristig ausliefern/ausführen und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche
Reparaturarbeiten vornehmen kann. Die nächstgelegene Niederlassung oder Vertretung darf zum Zeitpunkt der
Fahrzeugauslieferung nicht weiter als 100 km vom VVR Standort Stralsund entfernt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richtendem
Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter
Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt
seinen Teilnahmeantrag über das oben angegebene Vergabeportal https://www.subreport.de/E36211534). In
seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer
des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
2. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß
der hiesigen Ziffer 5 sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise
sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber
zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise
im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine
Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124
GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
3. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen
in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des
Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der
Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere — den Teilnahmeantrag zu stellen,
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
4. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug
aus dem Handelsregister nach der hiesigen Ziffer 5 sowie den III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft wird
die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
5. Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung
des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der
Handelsregisterauszug darf nicht älter als 3 Monate vor der Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge
datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen
aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 16
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885814
Fax: +49 3855885847
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 16
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885814
Fax: +49 3855885847
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer
eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).