Austausch Lungenautomat MSA M1 ESA und Service in den Jahren 2023 bis 2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVST / BIS
E-Mail:
Telefon: +49 40428666266
Fax: +49 40427999186
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch Lungenautomat MSA M1 ESA und Service in den Jahren 2023 bis 2025
Austausch von insgesamt 3.300 Lungenautomaten MSA M1 ESA sowie deren Wartung (Service). In den Jahren 2023, 2024 und 2025 ist jeweils der Austausch bzw. die Grundüberholung von jährlich 1.100 Lungenautomaten vorgesehen.
Austausch von 1.100 Lungenautomaten MSA M1 ESA sowie deren Wartung (Service)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die beschriebene Leistung, die Lieferung von grundüberholten Lungenautomaten sowie deren Service, kann nur durch MSA selber erbracht werden. MSA erklärte, dass diese Grundüberholung nur durch MSA selber durchgeführt werden kann und darf, da keine Schulungen hierfür angeboten oder durchgeführt werden.
Da es sich um den Austausch von gebrauchten Lungenautomaten gegen ebenfalls gebrauchte aber generalüberholte Lungenautomaten sowie deren Service, handelt, kann die Leistung nur vom Hersteller selbst angeboten werden, da kein anderer Wirtschaftsteilnehmer über die entsprechenden Ressourcen an gebrauchten und generalüberholten Lungenautomaten verfügt. Die Vergabe erfolgte daher im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427923080
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.