Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Umgestaltung Herne-Bay-Platz und Platz von Gardelegen in Waltrop Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1364

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Waltrop
Postanschrift: Münsterstraße 1
Ort: Waltrop
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45731
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): post welters + partner mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waltrop.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ567H3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ567H3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Umgestaltung Herne-Bay-Platz und Platz von Gardelegen in Waltrop

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1364
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Waltrop beabsichtigt die Umgestaltung des Herne-Bay-Platzes sowie des Platzes von Gardelegen (im Volksmund "Kiepenkerlplatz").

Der Planungsraum umfasst die beiden Plätze im zentralen Raum der Innenstadt von Waltrop, die durch die Fußgängerzone "Dortmunder Straße" und die Isbruchstraße miteinander verbunden sind. Der Platz von Gardelegen bildet den zentralen Kreuzungspunkt zwischen den kreuzförmig verlaufenden Verkehrswegen (Dortmunder Straße, Hagelstraße, Rösterstraße und Neuer Weg, Isbruchstraße) des Fußgängerbereichs. Als Bindeglied der Einkaufsstraßen weist der Platz ein hohes Potential auf, dem allerdings gestalterische und funktionale Mängel, wie Defizite im Bereich der Barrierefreiheit, entgegenstehen. Ein bestimmendes Gestaltungselement ist der zentral gelegene, traditionsreiche Kiepenkerl-Brunnen, der von drei Platanen eingerahmt wird.

Der zweite Bestandteil der Planungsaufgabe ist der Herne-Bay-Platz, dessen derzeitige Funktion als reiner Parkplatz für Pkw und Fahrräder im Zugangsbereich der Fußgängerzone negativ auf das Erscheinungsbild des Stadtraumes einwirkt. Der Platz sollte daher funktional und strukturell neugestaltet und gegliedert werden, so dass das räumliche Potenzial des Herne-Bay-Platzes an einem wichtigen Zugang zur Innenstadt angemessen genutzt wird. Es bestehen vor allem Defizite in der Gestaltung und somit in der Aufenthaltsqualität. Das Ziel der Umgestaltung ist daher die Schaffung eines qualitätvollen und attraktiven öffentlichen Begegnungsraumes sowie die funktionale Neuordnung der Platz- und Stellplatzflächen.

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Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 5 (nach § 39 HOAI, HZ IV) und optional darüber hinaus vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung die Leistungsphasen 6 bis 9 stufenweise zu vergeben.

Die Beauftragung bezieht sich auf den Oberbau, Möbel und Ausstattung sowie Grün nach § 39 HOAI. Alle erforderlichen Fachplanungsleistungen sind Bestandteil der Beauftragung.

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Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam (Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2021 § 39 LPH 1 bis 9 (stufenweise) für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 vorgesehen.

Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt (siehe auch Ausführungen unter IV.1.9).

Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.

Einreichungstermin: 07.08.2023, 12:00 Uhr. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und sind unzulässig.

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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.

Der öffentliche Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.

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Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt die Frist beim Eingang auf der Vergabeplattform.

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Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist auf insgesamt 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 8 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 8 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber*innen aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrücker*innen ausgelost. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung, sowie die Erfüllung der genannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen. Geloste Nachrücker*innen rücken im Falle einer Absage nach, auch im Falle einer Absage eines der zugeladenen Büros.

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Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV.

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Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular:

- Deckblatt: Angaben zum/ zur Bewerber*in/ Unternehmen

- Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/ Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass die/der Bewerberin/ Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.

Anlage 1) Erklärung zu Interessen und Beteiligten

Anlage 2) Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen

Anlage 3) Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe

Anlage 4) Erklärung Mitglieder Bewerbergemeinschaft

Anlage 5) Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen

Anlage 6) Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser*in Landschaftsarchitekt*in (Nachweis des Eintrags als Landschaftsarchitekt*in in einer Architektenkammer)

Anlage 7) Eigenerklärung EU-Sanktionen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten*innen.

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitekt*in) befugt ist.

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Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

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Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO- Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. chora blau Landschaftsarchitekten, Hannover
2. Club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
3. wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
4. Weihrauch+Fischer, Solingen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren):

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- Gestaltqualität des Freiraums

- Funktionale Qualität

- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Bau und Betrieb

- Nachhaltigkeit

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Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts eine/n Preisträger*in

oder eine Preisträgergemeinschaft, in der Regel den Gewinner, mit der Bearbeitung der genannten Leistungen beauftragen.

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Hinweis: Die Ausloberin behält sich vor, zunächst mit dem ersten Preisträger Vertragsgespräche zu führen. Nur wenn es nicht zu einem Abschluss kommt, wird mit den übrigen Preisträger*innen verhandelt. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8 VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.

Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Umgang mit den Empfehlungen/ Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll, Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt, fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung, Honorarforderung und Höhe der Baukostenprognose ermittelt.

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Die endgültigen Zuschlagskriterien werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 40.000 EUR. Folgende Preisgelder sind vorgesehen:

1. Preis: 16.000 Euro

2. Preis: 10.000 Euro

3. Preis: 6.000 Euro

Anerkennung: 4.000 Euro

Anerkennung: 4.000 Euro

Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
- Kirsten Beughold, Vorsitzende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Waltrop
- Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
- Gordon Brandenfels, Landschaftsarchitekt, Münster
- Monya Buß, Vorsitzende Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität, Waltrop
- Isabella de Medici, Landschaftsarchitektin, Essen
- Michaela Heßelmann, Fachbereichsleitung Umwelt und Bauen, Stadt Waltrop
- Prof. Dirk Junker, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Osnabrück
- Jeanette Sebrantke, künftige Leitung Dezernat 3 Stadt Waltrop
- René Rheims, Landschaftsarchitekt, Krefeld
Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen/ eine der Preisträger*innen vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und dass die Bindung der Auftraggeberin an die Entscheidung des Preisgerichts die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.

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Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

Bewerberfragen sollen bis spätestens 14.08.2023 12.00 Uhr über das Vergabeportal eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail-Anfragen werden nicht beantwortet.

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Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.

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Nimmt ein/e Bewerberin/Bewerber oder Bieterin/Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung der/des Bewerberin/Bewerbers oder Bieterin/Bieters

und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

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Zum Verhandlungsverfahren ist mit Abgabe des Erstangebotes gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV ein Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden 1.000.000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist den Angebotsunterlagen zum Verhandlungsverfahren beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.

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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:

Ausgabe der Auslobung: 4/10/2023

Kolloquium: 31/10/2023

Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 12/1/2024

Preisgericht: 22/02/2024

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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular/ Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ567H3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023

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Hückelhoven
Hückeswagen
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Monheim am Rhein
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Münster
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Nettersheim
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Oer Erkenschwick
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