Ergänzung und Erweiterung eines Krankenhaus Informationssystems–Anschaffung Medizinsoftware-Paket Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreiskrankenhaus Rotenburg an der Fulda Betriebs-GmbH
Postanschrift: Am Emanuelsberg 1
Ort: Rotenburg
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36199
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6623862026
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ergänzung und Erweiterung eines Krankenhaus Informationssystems–Anschaffung Medizinsoftware-Paket

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ergänzung und Erweiterung des Klinischen Arbeitsplatzsystems

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 413 381.84 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Beschaffung/Auftrags:Das Kreiskrankenhaus Rotenburg a.d. Fulda beabsichtigt die Beschaffung mehrerer zusätzlicher Module, zur Erweiterung (Systemerweiterung) des vorhandenen und in ein Gesamtkonzept gut eingebundenen klinischen Arbeitsplatzsystems. Dazu soll das vorhandene KIS um folgende Module erweitert, bzw. ergänzt werden, auch um die Tätigkeiten des medizinischen Personals zu erleichtern: Benötigt wird die Einführung diverser -Module, um die noch teilweise papiergebundene Dokumentation zu digitalisieren und im Unternehmen zu implementieren. Im Sinne einer möglichst durchgängigen, ergonomischen Prozessgestaltung sollten die erforderlichen technischen Lösungen in das bereits vorhandene KIS implementiert werden.Folgende Ziele sollen erreicht werden:Prozessoptimierung/-automatisierungMitarbeiterentlastungKosteneinsparungUmsetzung der KHZG-Kriterien Informationen zu den zusätzlich benötigten Modulen: Pflegedokumentation / FieberkurveFür alle aktuell noch analog auf Papier erfassten Daten und Arbeitsschritte muss eine digitale Lösung beschafft und im Unternehmen implementiert werden. Im Sinne einer möglichst durchgängigen, ergonomischen Prozessgestaltung sollten die notwenigen technischen Lösungen in das vorhandene Krankenhausinformationssystem Orbis der Fa. Dedalus integriert werden. Benötigt wird die Einführung diverser Module, um die papiergebundene Dokumentation zu digitalisieren. Die Dokumentation soll hierbei flexibel auf Laptop/Desktop oder Tablet (iOS/Android) erfolgen können. Folgende Voraussetzung sehen wir als notwendig an um eine Umsetzung einer vollelektronischen Fieberkurve / Pflegeprozessplanung bzw. Pflegedokumentation bzw. Wunddokumentation abzubilden. ePA AC 2.xDie Dokumentation bzw. die Erhebung der Pflege / Assessment-Methodik sollte sich auf der ePA-AC V2.x der Firma ePA-CC GmbH beziehen.Das Assessment unterstützt die Ermittlung des bestehenden Risikoprofils auf der Basis der Einschätzung desGesundheitszustandes des Patienten. Die Befragung kann zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden. Der User sollte entweder durch regelmäßige Einträge in den Pflegemaßnahmen strukturiert an die nächste Erfassung erinnert werden oder bei Bedarf das Assessment direkt ausführen können. WundmanagementDas Wundmanagement soll dazu dienten, entsprechend eines festgelegten Wundtyps ein initiales Wundassessment und in Anlehnung daran weitere Folge‐Assessments zu planen und entsprechende Pflegemaßnahmen abzuleiten. Die Wunddokumentation sollte einschließlich der Bilderfassung vollständig digital erfolgen. Die Erfassung sollte hierbei auf allen Endgeräten wie Laptop / PC sowie Tablet (iOS/Android) möglich sein. Eine Erfassung unter Zuhilfe eines Tablets sollte die Möglichkeit einbeziehen die Kamera zur Wunddokumentation direkt zu verwenden um erstellte Fotos direkt in das KIS über zu leiten. ZugangsmanagementDes Weiteren sollte die in einer Fieberkurve Zugänge wie bspw. Katheter, Drainagen, Tuben etc. dokumentiert bzw. digital abgebildet werden können.  Dokumentation Pflegeprobleme:Es sollten Pflegeprobleme und jeweils zu den einzelnen Problemen zugeordneten (optionalen) Pflegezielen und Pflegemaßnahmen dokumentiert werden können. Auf Basis der Konfiguration sollen in Abhängigkeit von einzelnen pflegerischen Beobachtungen („Assessments“) Vorschläge für zugeordnete Pflegeprobleme dokumentiert werden können, die anschließend manuell vom Anwender übernommen oder aber direkt abgelehnt werden könnten. Optional sollte einstellbar sein, dass der Anwender je Pflegeproblem ein Pflegeziel inklusive des geplanten Datums für die Evaluation des Pflegeergebnisses zugeordnet werden kann. Je Pflegeproblem sollten Pflegemaßnahmen abgeleitet bzw. vorgeschlagen werden, die die Eigenschaften „Pflicht“, „Vorschlag“ oder „Empfohlen“ besitzen können. Pflege MaßnahmenDie Pflegemaßnahmen sollen in einer Liste einen überblicke über für einen Patienten geplante und durchgeführte Pflegemaßnahmen bieten. Diese sollten wahlweise auch in einer gemeinsamen Liste angezeigt werden können. Der Anwender sollte geplante Pflegemaßnahmen als „durchgeführt“, „nicht durchgeführt“ oder „zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt“ dokumentieren, sowie sogenannte „Sofortdurchführungen“ dokumentieren können. Durch eine Schnellauswahl mit den Optionen „Alle fälligen“, „Alle geplanten“ und „Alle durchgeführten“ sollten mehrere Maßnahmen ausgewählt werden können. Es sollte möglich sein, Pflegemaßnahmen in die Zukunft zu planen. Bei der Dokumentation von sogenannte „Sofortdurchführungen“ durchgeführten Pflegemaßnahmen sollte der Anwender Pflegemaßnahmen aus dem gesamten Pflegemaßnahmenkatalog auswählen können. TopologieansichtDas System sollte eine vorkonfigurierbare Ansicht bezogen auf jede beliebige räumliche und logische Topologie repräsentieren bzw. abbilden können. Hierbei sollten verschiedenen Ansichten unterstützt werden wie bspw. als Patientenliste, als Tabelle mit Patienten bezogen auf aktuelle Organisationseinheiten mit entsprechenden Filtermöglichkeiten. Schematische Darstellung von Räumen mit oder Patientenbelegungen der Organisationseinheiten („Zimmer“). Sowie bspw. als topografische Ansicht der tatsächlichen räumlichen Situation mit der Patientenbelegung der aktuellen Organisationseinheit, Darstellung von Patienten als Behandlungskarte („Stationsplan“). Ergänzend sollten Suchmöglichkeiten von Patienten über Favoriten, stationsübergreifende Suchen nach Patienten bzw. Fällen sowie die Möglichkeit der Suche nach Patienten bezogen auf Entlassdatum (bspw. in der Zukunft liegend), Patienten mit noch ausstehender Physiotherapie oder Privatpatienten etc. möglich sein. RegeleditorEs sollten Werkzeuge zur Verfügung stehen welche kundenspezifischen Verknüpfungen zwischen Pflege(folge)assessments und Vorschlägen zu Pflegeproblemen und/oder Pflegemaßnahmen herstellen können. Dabei sollten Antworten und Ergebnisse eins Pflegeassessments mit den Pflegeproblemen- bzw. Maßnahmenkatlogen verknüpfbar sein. Bei patientenbezogener Anwendung von Pflegeassessments sollten dem Anwender in Anlehnung an die Antworten eines Assessments die konfigurierten Pflegeprobleme und/oder -Maßnahmen vorgeschlagen werden können. Der Anwender sollte den Vorschlag annehmen oder ablehnen dürfen. Angenommene Vorschläge sollten dann in den patientenspezifischen Pflegeplan übernehmbar sein. PatientenkurveDie Patientenkurve sollte eine grafische Darstellung von Informationen auf einer navigierbaren Zeitachse darstellen. Die Patientenkurve sollte dazu dienen einen schnellen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf eines Patienten sowie zukünftige Behandlungspläne zu gewinnen bzw. zu erhalten. Auch hierbei sollten verschiedene Ansichten zur Auswahl stehen die bspw. aus verschiedenen Kurvenabschnitten gruppiert werden können.  Messwertübernahme (Fremdhardware)Im Rahmen des KHZG ist es ebenfalls geplant Messwertübernahmen von Vitalwerten wie bspw. Blutdruck, Temperatur etc. in die Fieberkurve zu überführen bzw. zu importieren. Die Einzelmesswerte sollten hierbei strukturiert zugehörig zum Patienten in der Fieberkurve zur Verfügung stehen. Eine sichere Zuordnung der Messwerte zum Patienten sollte über eine PID – Fallnummernkombination gewährleistet werden. Eine grafische Auswertung der übernommene Vitalwerte sollte für das medizinische Personal jederzeit abrufbar sein. Mindestens sollten folgende Vitaldaten übernehmbar sein: Systole/Diastole, Körpertemperatur, Größe, Gewicht, Puls, Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz und Schmerzskala.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 076-228938
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dedalus Healthcare GmbH Deutschland
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 413 381.84 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Stelle für Rechts- und Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Land Hessen RP Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstrasse 1-3; Fristbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023

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