Straßenreinigungsleistung Samtgemeinde Bersenbrück Referenznummer der Bekanntmachung: ELVIS ID E53912445

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Bersenbrück
Postanschrift: Lindenstraße 2
Ort: Bersenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49593
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5439/962-238
Fax: +49 5439/962-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bersenbrueck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E53912445
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenreinigungsleistung Samtgemeinde Bersenbrück

Referenznummer der Bekanntmachung: ELVIS ID E53912445
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinden Ankum, Gehrde, Rieste und Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Samtgemeinde Bersenbrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).

Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinde Bersenbrück soll zum 1.1.2024 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.

Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen jeweils aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.

Kehrleistung:

Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Kehrgutentsorgung:

Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art- sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.

Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zurVerfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden.

Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.

Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über räumliche Ausdehnung, Art und Maß der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungsverordnung) und die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungssatzung) mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009, Landkreis Osnabrück.

Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Bersenbrück stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt Bersenbrück (1 x wöchentlich): 45.085 m Kehrmeter, innerhalb der Gemeinde Ankum (1xwöchentlich): 31.380 m Kehrmeter, innerhalb der Gemeinde Gehrde (1xwöchentlich): 3.329 m Kehrmeter, innerhalb der Gemeinde Rieste (1x wöchentlich): 8.274 m Kehrmeter. Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.

Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2027 möglich

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:

1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;

1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend- BG/ARGE),sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail--Adresse;

1.3) Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:

a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;

c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.

1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.

1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:

2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):

— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden

— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.

Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1) genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer BIEGE/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.

2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Bei einer BIEGE/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.

2.3) Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mit Dienstleistungen, die mit der vorliegenden vergleichbar sind (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst). Bei einer BIEGE/ARGE ist der spezifische Umsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:

3.1) Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern von Abfällen.

3.2) Erklärung über die vorhandene technische Ausrüstung des Bewerbers, insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.

3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) ersichtlich ist, gegliedert nach

a) Führungskräfte;

b) Mitarbeiter/innen für Straßenreinigung c. Mitarbeiter/innen für die Verwaltung/Büroorganisation sowie d. sonstige Mitarbeiter/innen

3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3 durch den Auftraggeber positiv bewerteten Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst) vergleichbar sind.

Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:

— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),

— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein maschinelle Straßenreinigung etc.),

— Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen Reinigungsintervalle,

— Jahresauftragswert (netto),

— Auftragslaufzeit und -zeitraum (Beginn und ggf. Ende der Auftrags),

— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts- und Zeitvorgaben des Auftraggebers

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Tariftreueerklärung NTVergG

Es ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertragliehen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben

Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Es ist die in der Anlage 7 enthaltene Eigenerklärung zu Art. 5k EU-Sanktionspaket ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/08/2023
Ortszeit: 08:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/08/2023
Ortszeit: 08:30
Ort:

elektronisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Mitte 2027

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist derAntrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Elvis ID E53912445.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131115-2340
Fax: +49 4131115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131115-2340
Fax: +49 4131115-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131115-2340
Fax: +49 4131115-2943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023

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