Betrieb einer vierzügigen Kindertagesstätte (KiTa) für die Stadt Bad Bevensen Referenznummer der Bekanntmachung: 1/11-3-2023-036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstraße 12
Ort: Bad Bevensen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29549
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 582189162
Fax: +49 582189460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bevensen-ebstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer vierzügigen Kindertagesstätte (KiTa) für die Stadt Bad Bevensen
Mit dieser Ausschreibung sucht die Stadt einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (§75 SGB VIII) als Betreiber für diese KiTa. Die KiTa soll jeweils zwei Krippengruppen (je 15 Kinder) und zwei Kindergartengruppen (25 Kinder) vorhalten. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Betreibervertrages mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab Beginn dieses Vertrages (August 2023). Der Vertrag kann im Anschluss von der Stadt einseitig zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Kitagebäude in einem Bestandsgebäude oder in Containerbauweise wird durch die Stadt Bad Bevensen hergerichtet. Der Herrichtung des Bestandgebäudes oder der Containeranlage soll zum 01.08.2023 fertiggestellt sein. Im Falle von Bauverzögerungen verschiebt sich der Betriebsbeginn entsprechend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 4131/15-2943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.