Errichtung und Inbetriebnahme einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage am Standort Büttelborn Referenznummer der Bekanntmachung: VOB 01/2023

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH
Postanschrift: Auf der Hardt / An der B 42
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Robin Mignon
E-Mail:
Telefon: +49 615271190
Fax: +49 6152711922
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aws-service.com/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188f6e99ce7-1d213fa359d20d48
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Inbetriebnahme einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage am Standort Büttelborn

Referenznummer der Bekanntmachung: VOB 01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213280 Bauleistungen für Kompostieranlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausführungsplanung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage (BVA) für 35.000 Mg/a Biogut in Büttelborn sowie Wartungsleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Abfall-Wirtschafts-Service GmbH

Auf der Hardt / An der B42

D-64572 Büttelborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Ausführungsplanung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage für Bioabfall (BVA) für 35.000 Mg/a Biogut am Standort der AWS in Büttelborn; Wesentliche Bauleistungen sind dabei: (1)Tiefbau: Kanäle, Rohrleitungen, Straßen, Wege, Rückhaltebecken, (2) eine Anliefer- und Aufbereitungshalle mit Flachbunkern und Aufbereitungstechnik; (3) Tunnel zur Vergärung von 23.500 Mg/a Biogut; (4) Tunnel zur Intensiv- und Nachrotte von 35.000 Mg/a (Biogut und Gärrest); (5) eine überdachte Fläche zur Kompostkonfektionierung, -verladung und -lagerung; (6) Anlagen zur Konditionierung des erzeugten Biogases, seiner flexiblen Verstromung mittels BHKW und Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung und Netzeinspeisung; (7) Anlagen zur Abluftbehandlung; (8) Anlagen zur Speicherung und Verteilung der BHKW-Wärme; (9) die Speicherung und Verteilung von Frisch-, Brauch- und Regenwasser; (10) eine PV-Anlage auf den Dachflächen und die Einbindung in die Strom-Eigenversorgung der BVA und Netzeinspeisung. Zur Leistung gehört auch eine "full-service-Wartung" der vom Auftragnehmer zu errichtenden Teile "Blockheizkraftwerke" (BHKW) und "Biogaskonditionierung" sowie eine eingeschränkte Wartung aller übrigen vom Auftragnehmer zu errichtenden Teile der Bau- und Verfahrenstechnik der BVA.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/04/2024
Ende: 15/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Bauphase. Die vorgesehene Wartungsleistung knüpft an die Bauphase an. Der Wartungsvertrag beginnt mit der Abnahme der Leistungen aus dem Werkvertrag und wird, hinsichtlich der Vollwartung des BHKW 1 für die Dauer von 60.000 Betriebsstunden, hinsichtlich der Vollwartung des BHKW 2 für die Dauer von 25.000 Betriebsstunden und hinsichtlich der Vollwartung der Biogaskonditionierung für die Dauer von 65.000 Betriebsstunden geschlossen. Die Vertragslaufzeit für die Teilwartung der Teile der Bau- und Verfahrenstechnik der BVA beträgt 2 Jahre (vgl. Besondere Vertragsbedingungen).

Voraussetzung für die Vergabe ist, dass das derzeit laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und dem Betrieb der BVA erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die ausgeschriebene BVA liegt im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung noch nicht vor. Mit ihrer Erteilung wird vor dem 14.09.2023 gerechnet. Sollten sich Verzögerungen ergeben, kann dies zu einer Verschiebung der o.a. Fristen für die Angebotsphase und der Zuschlagserteilung führen. Sollte die Genehmigung versagt werden oder die erteilte Genehmigung mit für den Auftraggeber unzumutbaren Auflagen verbunden sein, die eine Realisierung des ausgeschriebenen Vorhabens verhindern oder unwirtschaftlich werden lassen, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben, bevor er die Bewerber zur Abgabe der Angebote auffordert. Eine Vergütung für die eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt nicht. Schadensersatzansprüche sind auch im Übrigen ausgeschlossen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen:

- ggf. Benennung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Abgabe einer Erklärung der Bewerbergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;

- ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern: Benennung der Unterauftragnehmer mit Angabe der Leistungsbereiche;

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie nach § 124 GWB;

- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/1269;

- Eigenerklärung über Registereintragungen und über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft nebst Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

Hinweise:

Bewerber können den Nachweis ihrer Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten führen (§ 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A). Hierfür hat der Bewerber die Zertifikatsnummer und ggf. den Zugangscode anzugeben, unter der dieser in der Liste des Vereins für für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten geführt wird. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.

Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bewerber pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Bewerber können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.

Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:

- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;

- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben;

- Auszug aus einem einschlägigen Register als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB;

- Bescheinigung der zuständigen Behörde als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen;

- ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung;

- ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die EEE nachgewiesen wurden;

- Vorlage der vom Bewerber geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen:

- Bereitschaftserklärung eines Versicherers, im Auftragsfall mit dem Bewerber für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Bewerbungsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen. Die Deckungssumme muss für die Betriebshaftpflichtversicherung mindestens 10 Mio. Euro für Personen-/Sachschäden sowie für Vermögensfolgeschäden betragen. Die Deckungssumme für die Umwelthaftpflichtversicherung muss mindestens 10 Mio. Euro für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz betragen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn und in jedem Versicherungsjahr unaufgefordert eine Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen;

- Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreditversicherers/Kreditinstituts zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und nicht für einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben;

- Eigenerklärung über die Umsätze des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;

- Freistellungsbescheinigung des Finanzamts nach § 48b EStG.

Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:

- Bilanzen oder Bilanzauszüge;

- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen;

- Vorlage der vom Bewerber geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen:

- Angabe von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren über den Bau und die Inbetriebnahme von Vergärungsanlagen für Biogut (über Abfallbehälter getrennt erfasster organischer Abfall privater Haushalte (AVV 20 03 01)) mit Tunnelfermentern sowie Gasnutzung in Form von BHKWs und Nebenaggregaten bei einem Mindestdurchsatz der jeweiligen Vergärungsstufe von 15.000 Mg/a;

- Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren über den Bau und die Inbetriebnahme von Tunnelrotten für festen Gärrest aus einer Biogutvergärung bei einem Mindestdurchsatz der jeweiligen Anlage von 20.000 Mg/a.

- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.

Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:

- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen und weiterer Nachweise von den Bewerbern sowie Referenzgebern zu allen angegebenen Referenzen;

- Vorlage der vom Bewerber geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Referenzanlagen müssen einem Stand der Technik entsprechen, der Umweltstandards gewährleistet, die den in der Europäischen Union geltenden internationalen, unionsrechtlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften gleichwertig sind. Der Input muss in seiner Zusammensetzung dem Biogut aus Deutschland entsprechen. Die o.a. Mindestanzahl an Referenzen ist einzuhalten.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Es sind Mindestanforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters als Formular im Anhang der Angebotsaufforderung enthalten);

- mit der Angebotseinreichung ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/04/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Ein Bewerber kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist ein Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird;

- Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen: Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/1269 und die erst mit dem späteren Angebot vorzulegende Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach HVTG müssen für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet;

- Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtliche anerkannte Übersetzung beifügen;

- auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die den Teilnahmeantrag abgegeben hat, vorzulegen;

- Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für

den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern;

Mit dem Teilnahmeantrag ist zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) der ausgefüllte Bewerbungsbogen nebst Anlagen vorzulegen.

Mit dem Angebot ist mindestens vorzulegen:

• Angebotsschreiben (ausgefüllt) nebst Anlagen (siehe Anlage 5 zur Teilnahmeaufforderung).

Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bewerber-/Bieterinformationen:

- die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit.

- Die Leistungsbeschreibung und der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid für die BVA werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt. Sollten die Bewerber im Teilnahmewettbewerb weitergehende Unterlagen oder Angaben zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen benötigen, um entscheiden zu können, ob sie zur Leistungserbringung geeignet sind und in den Teilnahmewettbewerb eintreten wollen, sind sie aufgefordert, sich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu wenden und den ergänzenden Informationsbedarf so konkret wie möglich zu beschreiben.

- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) zu erfolgen;

- die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bewerber-/Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Ausschreibungsplattform der HAD veröffentlicht;

- sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bewerber/Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Alle Bewerber/Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Teilnahmeanträge/Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, einen Teilnahmeantrag / ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung.

§ 160 lautet auszugsweise:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[ ... ]

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2023

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